GOLDREPORT

Goldmünzen, Goldbarren oder Xetra-Gold: Was ist steuerlich von Vorteil ?

Anleger sind verunsichert, was unter steuerlichen Gesichtspunkten das bessere Investment ist: Goldbarren, Goldmünzen oder eine Anlage in Xetra-Gold?

Goldmünzen und Mehrwertsteuer

Zunächst einmal bleibt festzustellen, daß Anlagegold in Form von Anlagegoldmünzen und Goldbarren in Deutschland mehrwertsteuerfrei zu erwerben sind. An die Mehrwertsteuerfreiheit sind Bedingungen geknüpft, die aber von den gängigen Produkten eingehalten werden. So müssen die Goldmünzen und Goldbarren eine Mindestfeinheit haben, die Goldmünzen offizielles Zahlungsmittel sein oder gewesen sein und der Verkaufspreis bei den Goldmünzen darf nicht über 180% des Edelmetallwertes liegen.

Bei den typischen Qualitätsgoldbarren von Umicore oder Heraeus und den Goldmünzen der Typen Krügerrand, Wiener Philharmoniker, Maple Leaf, Känguru etc. sind diese Bedingungen schon bei der Produktion erfüllt.

Goldmünzen und Goldbarren können also ohne Mehrwertsteuer in Deutschland gekauft und verkauft werden ohne dass dabei die Mehrwertsteuer anfällt. Die Befreiung von der Mehrwertsteuer gilt unabhängig vom aktuellen Goldpreis.

Keine Spekulationssteuer bei Goldmünzen nach 1 Jahr

Wer physische Goldmünzen und Goldbarren, also die, die ihm wirklich in körperlicher Form vorliegen, mindestens ein Jahr in seinem Bestand hat und dann erst verkauft, darf dies ohne Spekulationssteuer verkaufen, d.h. ohne, daß er eine Steuer auf den Wertzuwachs zahlen muss.

Ergo: Wenn man es sich einrichten kann, macht es Sinn, Goldmünzen und Goldbarren mindestens ein Jahr zu besitzen und dann erst zu verkaufen. Dann ist der mögliche Wertzuwachs auch vollkommen Einkommensteuerfrei.

Verkauft man die Goldmünzen oder Barren vor Ablauf der Haltefrist von einem Jahr, müsste man den Wertzuwachs in seiner Einkommensteuererklärung angeben und Steuern auf den Zuwachs zahlen. Eine Abgeltungssteuer oder Quellensteuer fällt beim Verkauf von Goldmünzen oder Goldbarren in Deutschland nicht an.

Nicht vor Ablauf eines Jahres und nicht nach Ablauf eines Jahres, also : Gar nicht. Steigt also der Goldpreis in Euro um 20% und ich verkaufe die Goldmünzen nach 1 Jahr und 1 Tag, darf ich die ganzen 20% Wertzuwachs gemäß der aktuellen Goldpreisentwicklung vollkommen Einkommensteuerfrei einstreichen.

Xetra-Gold und Steuern

Doch was ist mit einer Anlage in Xetra-Gold, ein von Banken immer wieder empfohlenes Investitionsvehikel ? Xetra-Gold-Zertifikate kann man in sein Depot kaufen, dort verwahren lassen und irgendwann auch wieder verkaufen. Xetra-Gold wird wie eine mit Gold gedeckte Inhaberschuldverschreibung betrachtet, — eine höchstrichterliche Entscheidung dazu steht aber noch aus.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Erlaß herausgegeben, wonach Xetra-Gold-Zertifikate unabhängig von der Haltedauer, also immer beim Verkauf einer Abgeltungssteuer von 25% unterliegen. 25% plus Solidaritätszuschlag plus ggf. Kirchensteuer.

Ein klarer Nachteil für die Xetra-Gold-Zertifikate im Vergleich zur klassischen Geldanlage in Goldmünzen oder Goldbarren.

Strittig ist auch, ob überhaupt 100% der Anlage durch Gold gedeckt sind. Laut eigenen Angaben der Xetragold-Emittentin seien 95% bei Clearstream in Gold gelagert, für die restlichen 5% gibt es Lieferansprüche gegen den Barrenhersteller Umicore. Steigt also der Goldpreis um 20% und ich verkaufe die Xetra-Zertifakte, werden 25% Abgeltungssteuer einbehalten. Den Goldpreisanstieg kann man dann also nicht ungeschmälert einstreichen.

Manche Steuerberater raten dazu, Abgeltungssteuerberechnung bei Xetra-Gold mit einem Widerspruch anzufechten. Ob es erfolgreich ist, bleibt abzuwarten.

Die Xetra-Gold-Abgeltungssteuer-Problematik kann man zur Gänze umgehen, indem man direkt und selber Gold kauft und zwar in Form von Goldmünzen und Goldbarren. An einer positiven Goldpreisentwicklung in 2013 nimmt man dann zur Gänze teil