Auch in Österreich hat man den Barzahler auf dem Kieker: Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat einen Entwurf zur Änderung in der Gewerbeordnung vorgelegt, wonach Handelsbetriebe in Österreich zukünftig die Identität des Kunden bei Barzahlungen ab 10.000 Euro prüfen müssen. Damit kann auch in Österreich kein Geldanleger mehr “am Stück” 10 Goldunzen gegen Barzahlung kaufen – ohne das jemand eine Kopie seines Personalausweises/Passes anfertigt und abheftet. Bisher lag diese Grenze in Österreich bei 15.000 Euro (wie in Deutschland).
EU macht Druck wegen Geldwäsche
Die EU macht Druck, weil grössere Barbeträge angeblich vor allen Dingen zur Geldwäsche undfinanzierung benutzt werden. Bei den letzten Terroranschlägen in Europa konnte dies zwar in keinem einzigen Fall nachgewiesen werden, dennoch wird dies als Grund genannt. Banken, Finanzdienstleister und auch das Gewerbe/Güterhändler sind betroffen.
Entscheidung ohne Grundlage
Auf Nachfrage von Journalisten konnten in Österreich keine Angaben von Behörden gemacht werden, wie oft denn solche Zahlungen überhaupt vorkommen würden. Man will also ein Gesetz erlassen, ohne überhaupt die Entscheidungsgrundlage zu haben. Man verwies nur pauschal darauf, dass solche Zahlungen “öfter” bei Authändlern, Juwelieren, Antiquitätenhändlern und Luxusmodehändlern vorkommen würden, besondern in teuren Innenstadtlagen und Touristen-Zentren. Experten hielten es für schwer vorstellbar, dass Terroristen beim Juwelier hohe Aufgelder für Schmuck zahlen würden, um diesen dann mit Verlust wieder einschmelzen und zu Geld machen zu können. In der Praxis sei dies auch in keinem einzigen Fall in Zusammenhang mit einer Terrorfinanzierung nachweisbar. Auch Terroristen mit Louis-Vuitton-Handtasche oder Armani-Anzügen wurden noch nicht gesichtet. Dies kommt eher bei manchen Politikern und deren Gattinnen vor.
Besondere Sorgfaltspflichten für Immobilienmakler und Versicherungsvermittler
In der geplanten Änderung sind auch strengere Vorschriften für Immobilienmakler, Versicherungsvermittler und Unternehmensberater enthalten. Diese müssen zusätzlich zur Meldepflicht ab 10.000 Euro besondere Kontrollen und Meldepflichten erfüllen.
500-Euro-Schein wird abgeschafft
Bei der EZB will man den 500-Euro-Schein abschaffen und nach und nach aus dem Verkehr ziehen. Die Produktion neuer Scheine wird gestoppt, die Ausgabe von 500-Euro-Scheinen soll Ende 2018 beendet werden, anschließend werden 500-Euro-Scheine nach und nach eingezogen. Überdies denkt man in der EU-Kommission darüber nach, Obergrenzen für Bargeldzahlungen EU-weit durchzusetzen. Solche Obergrenzen gibt es jetzt schon, z.B. in Italien (3000 Euro), Frankreich und Griechenland.
Entwurf zur Änderung der Gewerbeordnung in Österreich
Hier der Entwurf zur Änderung der Gewerbeordnung in Österreich, der die verschärften Bestimmungen zur Geldwäschebekämpfung enthält:
Entwurf Änderung Gewerbeordnung Österreich