Beobachtet man die Internetauktionsplattform Ebay hinsichtlich Goldbarren, Goldmünzen und Silberbarren/Silbermünzen genauer, so stellt man drei Sachen fest :
- Die Plattform wandelt sich immer mehr zu einer Plattform für Festpreis-Angebote (“Sofortkauf”), die Angebotsform der Auktion ab 1 Euro, mit der Ebay bekannt geworden ist, verschwindet immer mehr.
- Es werden unglaublich viele Münzfälschungen angeboten, alleine bei der Suche nach “Krügerrand” erscheinen mehr Plagiate als echte Goldmünzen, erkennbar schon am falschen Gewicht oder dem falschen Durchmesser
- Es sind sehr viele “private” Anbieter auf Ebay aktiv, die weder ein Impressum aufweisen, noch ein Widerrufsrecht für Waren einräumen, wo dies gesetzlich vorgesehen ist. Und dies obwohl im gewerblichen Umfang für mehrere zehntausend Euro oder mehr in Ebay verkauft wird.
Doch was genau gilt es da zu beachten? Wo ist die Grenze zwischen privat und gewerblich?
Wer nur Einzelstücke aus seiner Sammlung verkauft, muss sicher kein Gewerbe anmelden. Ebenfalls entfällt dann die Mehrwertsteuerpflicht.
Wann ist Spekulationssteuer beim Verkauf von Goldmünzen fällig?
Wer aus seinem privaten Besitz Goldbarren, Goldmünzen, Silberbarren oder Silbermünzen verkauft, die er weniger als 1 Jahr in seinem Besitz hatte, muss den Zugewinn versteuern, wenn er 600 Euro oder mehr beträgt.
Ab wann ist Gewerbesteuer für Handel mit Goldbarren fällig?
Dies ist relativ eindeutig geregelt: Wer Gewinne von 24.500 Euro pro Jahr mit seinem Handel von Münzen oder Barren einfährt, muss Gewerbesteuer an die örtliche Gemeinde abführen, in unterschiedlich hohen Hebesätzen, die von Gemeinde zu Gemeinde variieren.
Ab wann ist Mehrwertsteuer fällig?
Wer mehr als 17.500 Euro Umsatz pro Jahr als Unternehmer macht, muss Umsatzsteuer abführen, spätestens im Folgejahr. Überschreitet man diese Grenze und hat keine Belege mehr über die Einkäufe, schätzt das Finanzamt ganz gerne mal.
Wie kommt das Finanzamt den “Schwarzhändlern” auf die Schliche?
Die Finanzverwaltung setzt eine spezielle Software mit dem Namen XPider ein, welche alle wesentlichen Verkaufsportale in Deutschland, vor allen Dingen Ebay nach vermeintlichen Steuersündern abscannt. Die Betreiber der Portale müssen auf Nachfrage der Finanzämter auch die Klarnamen der Ebay-Accounts offen legen.
Nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (9 K 343/14) müssen solche Plattformen sogar Sammel-Auskunftsersuchen beantworten, z.B. “Wer hat in den letzten 10 Jahren alles über ihre Plattform Waren für mehr als 17.500 Euro pro Jahr verkauft – incl. Nennung von Klarnamen und Anschrift der Verkäufer”. Hier muss also in der Zukunft damit gerechnet werden, dass das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn oder die Wohnsitz-Finanzämter noch eine Menge zu tun haben werden.
Wo ist die Grenze zwischen privat und gewerblich beim Goldmünzenverkauf?
Hier ist die Grenze nicht genau festgelegt, es gibt unterschiedliche Rechtsprechungen:
242 Bewertungen in 2 Jahren sah das OLG Hamburg bereits als gewerblich an (Az 5 W 7/07), das AG Bad Kissingen fand 154 Bewertungen schon unternehmerisch (21 C 185/04), selbst eine Mutti mit 93 verkauften Kleidungsstücken ihrer Kinder fand ein Gericht “unternehmerisch”: Landgericht Berlin, Az 103 O 75/06.
Wer Ware extra einkauft, um sie zu verkaufen, handelt nach Auffassung der Finanzverwaltung gewerblich.
Fazit:
Privatleute, die sich persönlich einen Goldschatz durch den Kauf von Goldbarren und Goldmünzen aufbauen und die bei gestiegenem Goldpreis nach Jahren wieder verkaufen, haben wohl nichts zu befürchten.
Wer jedoch gezielt Münzen oder Barren einkauft, um diese mit Gewinn nach kurzer Zeit zu verkaufen, gerät ins Zielvisier der Finanzverwaltung.