GOLDREPORT

Goldene Regeln für den Goldmünzenkauf

Goldene Regeln für den Goldmünzenkauf

Goldene Regeln für den Goldmünzenkauf

Der Bankenverband informiert wieder einmal über “goldene Regeln” beim Goldkauf.

Wer Gold kaufen möchte, sollte Folgendes beachten:

1.

Je grösser eine Goldmünze, desto günstiger ist der Goldkauf pro Gramm gekauften Goldes.

Beispiel: Die 1/10oz Krügerrand Goldmünze hat ein deutlich höheres Aufgeld pro Gramm Gold als die 1-Unzen-Grösse.

Gleiches gilt für Barren: Der 10 Gramm Goldbarren kostet pro Gramm Gold deutlich mehr als ein 100 Gramm Goldbarren

2.

Informieren Sie sich über den Goldpreis: “Zum” Goldpreis, den man in der Zeitung nachvollziehen kann, kann man natürlich nirgendwo eine Goldmünze oder einen kleinen Goldbarren kaufen.

Denn der Goldpreis, der veröffentlicht wird, ist der Preis pro Unze Feingold (31,1 Gramm), wenn zwischen Banken ein 400-Unzen-Goldbarren, also mehr als 12 Kilogramm Gold gehandelt wird.

Dies ist ein relativ roh gegossener hässlicher grosser Goldbarren im Wert einer Eigentumswohnung.

Wer im Wert eines Fahrrads Gold kauft, was zudem zu einem ansehlichen Barren oder einer Münze geprägt wurde und damit deutlich fälschungssicherer ist, zahlt natürlich ein Aufgeld von wenigen Prozent auf den Goldpreis der für die 400-Unzen-Barren veröffentlicht wird.

3.

Achten Sie auf den Erwerb von mehrwertsteuerfreien Goldmünzen.

Goldmünzen, die Anlagezwecken dienen, dürfen in Deutschland mehrwertsteuerfrei verkauft werden.

Dazu müssen sie i.d.R. bestimmte Bedingungen erfüllen, z.B. Zahlungsmittel sein oder nach 1800 gewesen sein, Feinheit mindestens 900/1000 und Verkaufspreis unter 180% des reinen Edelmetallwertes.

I.d.R. wird man Anlagegoldmünzen der Grösse 1oz (31,1 Gramm) deutlich unter 10% Aufschlag auf den reinen Goldpreis erwerben können.

Sammlermünzen, die die Kriterien für Anlagegoldmünzen nicht erfüllen, kosten häufig einen höheren Aufschlag auf den reinen Goldpreis und sind daher mehrwertsteuerpflichtig.

Typische mehrwertsteuerfreie Anlagegoldmünzen sind: