GOLDREPORT

Der grosse Krügerrand Schmuggel in den 80er Jahren – Anleger kaufen trotz Verbot

Die 1980er-Jahre waren für deutsche Anleger und Freunde des Goldes gleich zweifach schwierig: sie waren geprägt von einem Krügerrand-Importverbot /-boykott, erlassen durch die USA und durch in Deutschland bestehende Mehrwertsteuerpflicht für Goldmünzen, die die Krügerrand Goldunzen deutlich teurer machten.

Doch wenn deutsche Anleger Gold kaufen wollen, so tun sie das auch.

Und wo ein Gesetz ist, gibt es auch Lücken und Umgehungsmöglichkeiten, vor allen Dingen strafbare.

Zum einen legten zahlreiche Banken Fonds auf, die nichts anderes machten, als in Luxembourg physisches Gold in Form von Goldbarren oder Goldmünzen zu kaufen und verkauften Beteiligungen an diesen Fonds über ihre deutschen Zweigstellen und Filialen.

Als Fonds nach luxemburgischen Recht natürlich Mwst-frei.

Dem Fiskus entgingen durch diese Konstruktionen Millionen an Steuergeldern.

Auch die Großbanken, wie Deutsche Bank und andere konstruierten im Konzern entsprechende Produkte, die es dem deutschen Anleger möglich machten, Gold zu kaufen, – ohne Steuern zu zahlen.

Allerdings hatte der deutsche Kunde das Gold dann noch nicht in der Hand, sondern im Zweifel einen Depotauszug aus Papier, auf dem stand, daß er Gold besitze…

Dies war einigen Anlegern zu wenig und auch zahlreiche Münzhändler witterten das Geschäft des Lebens:

Sie fuhren nach Luxemburg oder in die Schweiz, wo Krügerrand Goldmünzen mehrwertsteuerfrei gekauft werden konnten und verkauften dieses in Deutschland – plus kräftigen Aufschlag, aber immer noch deutlich billiger als Banken dies mit Mehrwertsteueraufschlag verkauften.

Krügerrand kaufen ohne MwSt führte in den 80ern ins Gefängnis

Mehrere Geldanleger und auch Münzhändler führten diese Aktionen allerdings ins Gefängnis.

Münzhändler aus Frankfurt, Hamburg, Wien und zahlreichen anderen Städten verbrachten teilweise längere Haftstrafen in Gefängnissen, weil erhebliche Steuersummen nicht abgeführt worden sind.

Die bei der Einfuhr der Krügerrand Goldmünzen nach Deutschland fällige Einfuhrumsatzsteuer wurde ebenso wenig entrichtet wie die beim Verkauf fällige Mehrwertsteuer.

Zollfahnder und Staatsanwälte aus Trier, Koblenz und Wiesbaden hoben 1985 einen achtköpfigen Schmuggler- und Hehlerring aus, dem alleine schon Schmuggelgeschäfte im Volumen von mehr als 130 Millionen Mark zur Last gelegt worden sind.

Dies dürfte aber nur die Spitze des Eisbergs gewesen sein.

Gesamthaft schätzte der Zoll die entgangene Steuer aus geschmuggelten Krügerrand-Goldmünzen und auch Goldbarren in dieser Zeit auf 150 Millionen DM.

Der damals gültige MwSt-Satz von 14% wurde von den Schmugglern der Krügerrand Münzen schlichtweg nicht abgeführt.

Auch zahlreiche Touristen, die Urlaube in Österreich, Luxemburg oder Schweiz machten, führten “illegal” Krügerrand Goldmünzen oder auch Goldbarren aus, mal für 30.000 Mark, mal für 50.000 und mal für 200.000 Mark.

Goldschmuggel für 135 Millionen in Trier

Die Zollfahndung Trier weist in ihrer Statistik für 1985 Goldschmuggelgut (vor allen Dingen Krügerrand 1oz Münzen und Goldbarren) im Wert von 135,7 Millionen Mark aus, alleine der daraus entstandene Mehrwertsteuerschaden beläuft sich auf rund 19 Millionen DM.

Die Zollfahndung Trier kontrollierte damals stark den Verkehr aus Luxemburg, wo Anleger aus Nordrheinwestfalen ihr Gold steuerfrei einkauften, sich einen schönen Tag in Luxemburg machten und dann wieder nach Deutschland fuhren.

Zollfahnder berichteten später, sie hätten sich schlichtweg im Zivilfahrzeug auf Banken-Parkplätze gestellt und beobachtet, wer schwere Taschen aus der Bank trug. Flugs das Kennzeichen an die mobilen Einsatztrupps kurz hinter der Grenze durchgegeben und dort stieß man dann bei einer Kontrolle in der Regel auf nennenswerte Goldmengen.

Krügerrand im doppelten Boden versteckt, Beleg im Pass

Der Hang der Deutschen, alles aufzuheben und abzuheften, wurde einigen beim Schmuggel zum Verhängnis.

Sowohl die professionellen Schmuggler, in der Regel Münzhändler, hatten oft feinsäublich Buch geführt über ihre illegalen Einfuhren, als das auch private Anleger teilweise in doppelten Böden im Pkw aufwändig das Gold versteckt hatten, dann aber den Beleg über den Kauf in den Pass gelegt hatten, den man dem Zöllner an der Grenze aushändigte.

So erging es einem 70jährigem Renter, der in Wasserbilligerbrück auffiel.

Landesbanken, Großbanken, Volksbanken, Juweliere, Münzhändler und Goldschmiedemeister, zahlreiche professionelle Marktteilnehmer sind der Versuchung erlegen, bei dem großen Geschäft, welches auf Steuerbetrug basierte, mitzumachen.

Der Staat führte später die Mehrwertsteuerfreiheit für Anlagegold, somit auch Krügerrand und Goldbarren ein, wenn es kurz über dem reinen Goldpreis verkauft wird.

Wegen zahlreicher Umsatzsteuerkarusselle wurde allerdings erst weit nach der Jahrtausendwende das sogenannte “Reverse Charge – Verfahren” bei Goldgeschäften eingeführt, was Umsatzsteuermauscheleien bei Goldgeschäften, vor allen Dingen mit Scheideanstalten deutlich erschwerte.

Deutsche Anleger heutzutage haben es einfach:

Sie können in nahezu jeder Bank oder Sparkasse, wenngleich auch oft nur auf Bestellung und für Kunden Goldmünzen wie den Krügerrand oder auch Goldbarren kaufen.

Im Zeitalter des Internets machen dies Geldanleger heutzutage noch einfacher.

Sie ordern das Gold – häufig billiger als bei der Bank – online bei auf Gold spezialisierten Edelmetall-Versendern, die Gold- und Silberanlagemünzen in neutralen Paketen versichert zu ihren Kunden senden.

  • Ohne Zollkontrolle.
  • Ohne Mehrwertsteuermauscheleien.
  • Ganz legal und steuerfrei.