GOLDREPORT

Krügerrand Goldmünzen Schmuggler an Schweizer Grenze ertappt

Krügerrand Goldmünzen beim Zoll in Waldshut

Krügerrand Goldmünzen Schmuggler aufgeflogen

Der Zoll an der Grenze Schweizer/Deutschland bei Waldshut hat einen 57jährigen Fahrer danach gefragt, ob er mitgeführte Barmittel über 10.000 Euro mit sich führe, was er verneinte. Bei der Durchsuchung der mitgeführten Umzugskartons mit Akten fanden die Zöllner dann allerdings u.a. 52 Goldmünzen, wovon die Zöllner 19 einfach als die bekannten Krügerrand-Goldmünzen identifizieren konnten. Bei einem aktuellen Goldpreis in Euro von rund 1350 €/OZ geht der Zoll davon aus, daß die Ware über 30.000 Euro wert sein dürfte, zumal auch Edelsteine und Aktien gefunden worden sind.

Der Fahrer gab an, es handele sich um sein Eigentum, was er nur – umzugsbedingt – nun wieder von der Schweiz nach Deutschland verbringe. Goldmünzen durch die Gegend zu fahren, ist weder in Deutschland noch der Schweiz verboten, allerdings muß man sogenannte “Barmittel” an der Grenze angeben, spätestens auf Nachfrage.

Alleine die 19 Krügerrand Goldmünzen hatten auf Basis des aktuellen Goldpreises zum Zeitpunkt der Zolldurchsuchung einen Marktwert von knapp 26.000 Euro.

Gesetzeslage beim Goldtransport über die Grenze

Auch wenn dafür keinerlei Steuer fällig geworden wäre, erhält der Krügerrand-Goldmünzen-Chauffeur nunmehr einen Bußgeldbescheid wegen der Nichtanmeldung der Zahlungsmittel plus ein Strafverfahren wegen des Nichtanmeldens der übrigen Waren. Die Krügerrand-Goldmünzen konnte der Reisende, ein deutscher Apotheker mit Wohnsitz in der Schweiz, – nachdem der Zoll sie wie Trophäen fotografiert hatte – wieder mitnehmen, die restlichen Münzen wurden sichergestellt und werden noch begutachtet.