Davon träumt vermutlich jeder Entrümpler: Man räumt eine Wohnung leer und findet unter Bett oder im Schrank einen Schatz aus Goldmünzen. So geschehen jetzt in Friedrichshafen.
Ein 57-jähriger Mann, der bislang eher durch vorbildliches soziales und gesellschaftliches Verhalten aufgefallen war, erhielt den Auftrag von einer Erbin, die selber mehrere hundert Kilometer weiter weg wohnte, die Wohnung des verstorbenen Onkels weiter auszuräumen.
Der Onkel war bereits 2013 gestorben, der Onkel lag tagelang tot unbemerkt in der Wohnung, die zugemüllt war und bestialisch stank. Nachbarn hatten bemerkt, dass angeliefertes Essen von mehreren Tagen vor der Tür stand und nicht hereingeholt wurde. Teile des Inventars wurden seinerzeit vom Entrümpler schon entfernt, die Erbin hatte zwischendurch auch schon einmal grob gesichtet, gab im Juli 2015 den Auftrag, weitere Teile aus der Wohnung zu entfernen.
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Goldmünzen verklebt im Schrank
Die Angestellten des Entrümplers entdeckten dabei in einem Schrank hinter einem Fach verklebt Goldmünzen im Gesamtwert von ca. 150.000 Euro, die der Erblasser wohl dort angebracht hatte. Angesichts der Form des erteilten Auftrags hätten diese Goldmünzen der Erbin zugestanden und nicht dem Entrümpler. Dieser reichte diese aber nicht an die Erbin weiter und informierte diese auch nicht über den Fund.
Sparkasse schöpft Verdacht und erstattet Anzeige
Der Entrümpler versuchte vielmehr, die Goldmünzen bei der Kreissparkasse Bodensee zu Geld zu machen und dort zu verkaufen. Der Wert wurde auf 148.000 Euro taxiert. Das Konvolut aus Goldmünzen, Goldbarren und Platinbarren machte jedoch einen Mitarbeiter aus der Sparkasse misstrauisch, der den Verkaufsversuch an das Landeskriminalamt meldete – mit Verdacht auf Geldwäsche.
Die Kriminalpolizei machte in der Folge eine Hausdurchsuchung beim Entrümpler und fand dabei noch Bargeld und Bargeld-Aufbewahrungsboxen, die in der Folge einer weiteren Wohnungsräumung zugeordnet werden könnten, wo der Entrümpler wohl aus dem Haushalt einer 90-jährigen dies widerrechtlich mitgehen ließ.
Goldmünzen-Dieb mit Theologie-Studium
Der als Langfinger enttarnte Entrümpler musste sich zwischenzeitlich vor Gericht für seine Taten verantworten, wo man erstaunt war, welche Entwicklung jemand nehmen kann, der bislang durch ein erfolgreiches Theologie-Studium und kirchliche Verbandsarbeit aufgefallen war. 1 Jahr und 9 Monate Haft auf Bewährung (3 Jahre) lautete der Richterspruch am Amtsgericht Tettnang.
Die Goldmünzen konnten bis auf wenige Ausnahmen der eigentlichen Eigentümerin (Erbin) ausgehändigt werden.
Andreas says
Grüß Gott,
ich nehme an daß im Artikel erwähnte Essen wurde durch einen “Essen auf Rädern Dienst”ausgeliefert?
Ich selbst habe viele Jahre für einen solchen Dienst gearbeitet ,
wenn unberührtes Essen vom Vortag aufgefunden worden ist meldete man dies z.B. der Polizei etc.
Die Erbin scheint ja auch ein ganz inniges Verhältnis zum Verstorbenen gehabt zu haben…..äh dessen Geld….
Theresa O. says
Da er der Frau offensichtlich nicht den Wohnungsinhalt abgekauft hat (was manche Entrümpler ja machen), sondern einen Vertrag zum Ausräumen der Wohnung hatte, gehört in der Tat der Goldfund nicht ihm, sondern der Erbin, die die Wohnung samt Inhalt geerbt hat. Folgerichtig ist er nichts anderes als ein DIEB oder Unterschlager… und gehört bestraft. Aus seiner Sicht wäre es vielleicht schlauer gewesen, die Goldmünzen in Tranchen zu verschiedenen Banken oder Händlern zu bringen und nicht alles einer Sparkasse anzuvertrauen, die ihn dann anzeigt… wer weiß,welch abenteuerliche Geschichte er erzählt hat…