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Schäuble unterzeichnet mit Singapur ein Steuerabkommen – Steuerflüchtlinge aufgepasst…

Schweizer Banken hatten zuletzt Werbung damit gemacht, deutschen Kapitalanlegern zu einer quellensteuerfreien Geldanlage in Singapur verhelfen zu können. Dort sei das Geld vor dem Zugriff des deutschen Finanzamts sicher, Auskünfte würden nicht erteilt, haben Schweizer Banker geworben.

Bundesfinanzminister Schäuble war diese Werbung der Schweizer Banken ein Dorn im Auge, sein Ministerium hat mit Singapur nunmehr ein Kooperationsabkommen ausgehandelt, welches deutschen Steuerflüchtlingen wohl kaum schmecken dürfte.

In der Zukunft können alle Dinge, die Steuerangelegenheiten betreffen, zwischen Singapur und Deutschland ausgetauscht werden, auch über die bisherige Beschränkung auf Einkommensteuer und Kapitalsteuern hinaus.

Die Informationen können zukünftig auch ausgetauscht werden, wenn der Steuerzahler, um den es geht, nicht in einem der beiden Staaten lebt.

Die Staaten verpflichten sich, gegenseitig die angefragten Informationen zu geben und zwar auch dann, wenn es im eigenen Rechtssystem dafür keine Rechtsgrundlage geben dürfte.

Das Bankgeheimnis kann nicht mehr als Schutz zur Verhütung von Geheimnissen oder Bankinformationen über Kunden vorgebracht werden.

Das Abkommen muß allerdings noch von beiden Staaten im Detail ausgearbeitet und ratifiziert werden, aber es läuft darauf hinaus, daß Singapur auf einfache Nachfrage deutscher Behörden mitteilen muß, ob ein Steuerpflichtiger ein Konto in Singapur unterhält und was dort angelegt ist. Damit können Steuerflüchtlinge Singapur wohl auch von der Liste der Lieblingsfluchtorte streichen.