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Offene Immobilienfonds – 1,5 Millionen Sparer zittern um ihr Geld

Einst wurden Sie von den Bankberatern als „todsichere“ Anlage oder als „Betongold“ verkauft: Die offenen Immobilienfonds der Banken oder deren Fondsgesellschaften. So manch ein Anleger würde sich allerdings heute wünschen, nicht in „Betongold“, sondern in RICHTIGES GOLD investiert zu haben. Dies wäre in den letzten 10 Jahren statistisch jedes Jahr drastisch gestiegen und man hätte es jederzeit zu Geld machen können und kann es auch heute noch jeden Tag sofort liquidieren.

Mit offenen Immobilienfonds sieht das im Moment anders aus. Was als Klausel im Kleingedruckten von vielen Anlegern nicht gelesen wurde und von den Beratern i.d.R. geflissentlich beim Verkauf verschwiegen wurde, ist jetzt passiert: Die Fonds sind illiquide und die Anleger können die Fondanteile nicht zurück geben und bekommen so auch kein Geld dafür.

Ein Fonds nach dem anderen schließt die Türen.

Sechs der bekannteren, grösseren offenen Immobilienfonds werden aktuell abgewickelt, d.h. das gesamte Fondsvermögen wird möglichst schnell auf den Markt geworfen und der Erlös auf die Anteilseigener aufgeteilt. Oftmals dürften sich drastische Verluste für den Anleger ergeben.

Sieben weitere offene Immobilienfonds sind „eingefroren“, – es gibt dort kein „Vor“ und kein „Zurück“, – Anleger können nicht sofort auf Ihr Geld zugreifen.

Dabei sind Fonds von zahlreichen großen Instituten vertreten, so auch vom Deutsche Bank-Ableger DWS, von Landesbanken oder auch der Credit Suisse. Alles Namen, die Sicherheit suggerieren sollten.

Experten schätzen, daß aktuell rund 25% der Immobilienfonds-Anteile in Deutschland durch Schließung oder Abwicklung „geblockt“ werden, d.h. es ist keine reguläre Rückzahlung an den Anleger möglich. Dabei dürfte es um einen zweistelligen Milliardenbetrag gehen, der für deutsche Anlager gesperrt ist.

Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich nicht etwa den Anlegern unter die Arme gegriffen und ihnen geholfen, sondern wohl auf Druck der Banken die Bankenrechte noch ausgeweitet: Demnächst sollen Anleger solche Anteile mindestens 2 Jahre halten müssen und ein Jahr vorher kündigen, – das Gesetz soll ab 1.1.2013 gelten.

Für Anleger, die dringend an ihr Geld kommen müssen, gibt es einen „grauen Markt“, der nicht über die offiziellen Rückgabewege geht, – allerdings sind dort Verluste von 50% durchaus üblich. Das ist nur für hartgesottene Anleger eine Alternative.

Aktuell ist die Gesetzeslage so, daß wenn ein „offener Immobilienfonds“ zwei Jahre lang die Rücknahme ausgesetzt hat, muß er die Rücknahme entweder danach unverzüglich wieder aufnehmen oder aber das Fondsvermögen abwickeln, d.h. den Fonds auflösen, – die Zweijahresfrist läuft bei vieren der sechs anktuell eingefrorenen Fonds in Kürze ab.

Offene Immobilienfonds wurden oft von Banken an sicherheitsßbewußte Anleger als „sichere“ Anlage verkauft, – i.d.R. mit einer Verkaufsprovision von 5% oder teilweise auch mehr für die verkaufende Bank. Ein lukratives Geschäft. Allerdings nur für die Bank.

Einige Kurzfristanleger haben nicht nur die 5% Ausgabeaufschlag verloren, sondern anschließend das Einfrieren des Fondsvermögens miterleben müssen und anschließend bei einem Verkauf über den grauen Markt bis zu 50% des eingesetzten Kapitals verloren.

Mit jedem Goldinvestment in Goldbarren oder Goldmünzen wären diese Anleger in den letzten Jahren besser gefahren. Mehr Rendite, mehr Sicherheit und deutlich bessere Liquidierbarkeit. Auch bei dem jetzigen Goldpreis dürfte ein solches Investment mindestens so interessant sein wie solche Immobilienfonds.

Einige Anleger klagten deswegen auch schon vor Gericht, z.B. Käufer des P2 Value von Morgan Stanley und gewannen, – die verklagte Bank will allerdings in Berufung gehen.

Käufer von SEB Immoinvest und CS Euroreal dürften spannenden Zeiten entgegen sehen, – beide Fonds dürften mind. je 6 Milliarden Fondsvermögen haben und sind geschlossen.