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Goldschmuggel aus der Schweiz kostete 10.000 Euro Bußgeld

Ein skandinavischer Geschäftsmann, der die Grenze der Schweiz Richtung Deutschland passierte, wird diesen Übergang wohl so schnell nicht vergessen. Die Zöllner des Hauptzollamts Singen fragten ihn mehrfach, ob er etwas mitführe, was er angeben möchte, was er verneinte. Bei einer anschließenden Durchsuchung des Pkws fanden die Zöllner allerdings Goldmünzen im Gesamtwert (beim aktuellen Goldpreis) von ca. 49.000 Euro in einer Aktentasche. Die 180 Goldmünzen waren teilweise moderne Anlagemünzen, die noch Zahlungsmittel sind, aber auch einige Sammlerstücke aus dem 18. und 19.Jahrhundert. Der stolze Besitzer der Goldmünzen durfte nach Aufnahme der Münzen weiterreisen, – auf ihn wird aber ein Bußgeld in Höhe von mindetens 10.000 Euro zukommen, da er auf auch Nachfrage weder die einzuführende Ware (Sammler-Goldmünzen), noch die Zahlungsmittel ähnlichen Anlagemünzen im Wert von über 10.000 Euro deklarierte.

Ob der Sammler für zukünftige Grenzübertritte mit Goldmünzen denselben Grenzübergang aus der Schweiz für seinen Goldschmuggel benutzen will, ist nicht überliefert.