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Frankreich führt Finanztransaktionssteuer ab August ein

Frankreich lässt sich vom Veto Großbritanniens nicht abhalten und wird ab August eine Finanztransaktionssteuer einführen. Die französische Nationalversammlung hat in der Nacht zu heute der Einführung explizit zugestimmt.

Die Umsatzsteuer auf den Handel mit Aktien großer Unternehmen wird 0,1% vom Umsatz betragen und soll ab August diesen Jahres erhoben werden. Die französische Steuer bezieht sich auf Aktienkäufe französischer Unternehmen (Sitz: Frankreich), deren Aktienkapital größer als eine Milliarde Euro ist. Damit will man kleine Gesellschaften und Startups verschonen. Aber auch der Handel mit Kreditausfallversicherungen, die auch oft für Spekulationen genutzt wurden, wird beispielsweise mit einer Steuer von 0,01% belegt, dito andere Online-Transaktionen. Frankreich hatte sich wie Deutschland für die europaweite Einführung einer solchen Steuer eingesetzt, – Großbritannien hatte eine einheitlich EU-Steuer verhindert.

Nach jetzigem Sachstand ist davon auszugehen, daß eine solche Steuer in zehn EU-Staaten eingeführt wird, auch in Deutschland.

Der Handel mit Gold und Silber in physischer Form ist davon nicht betroffen. Goldbarren und Goldmünzen können nach wie vor zum aktuellen Goldpreis ohne Finanztransaktionssteuer erworben werden.