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Ab sofort ist Barzahlung in Spanien über 2500 Euro verboten

Erst geben die Banken die bunt bedruckten Papiere, die sie „Geld“ nennen aus und dann verbieten sie, daß man sie auch benutzt. Schon ein merkwürdiges System:

In Spanien ist es seit Montag verboten, Geldbeträge über 2500 Euro in bar zu bezahlen. Das Gesetz wurde natürlich geschaffen, um „Steuerbetrug“ zu bekämpfen, sagt man. Wenn einer der beiden Kontrahenten gewerblich oder professionell handelt, ist die Barzahlung von Beträgen über 2500 Euro in Spanien verboten.

Für Goldmünzen heißt dies aktuell z.B., daß man in Spanien beim Händler noch nicht einmal zwei Goldunzen mit Bargeld kaufen kann, weil es dem Händler verboten ist, solche Geschäfte abzuwickeln. Spaniens Steuerprüfer schätzen, daß in Spanien fast ein Viertel aller Geschäfte „Schwarzgeschäfte“ sind, dies wäre signifikant mehr als die Schätzungen in anderen Ländern: Im EU-Durchschnitt wird geschätzt, daß rund 13% der Handelsgeschäfte auf dem Schwarzmarkt stattfinden, bzw. einer Besteuerung entzogen werden.

Spanien ist nicht das einzige Land, welches solche Regeln innerhalb der EU eingeführt hat. Z.B. sind in Italien Bargeschäfte über 1000 Euro gänzlich verboten.

In Deutschland unterliegen Bargeschäfte noch keinerlei Beschränkung. Ab 15.000 Euro müssen lediglich die Personalien zur Verhinderung von Geldwäsche festgehalten werden, wenn einer der Beteiligten gewerblich handelt.