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Steuerabkommen mit der Schweiz unterschrieben – 2 Milliarden Franken für deutschen Fiskus

Deutschland und die Schweiz haben ein neues Steuerabkommen beschlossen und unterschrieben. Danach können sich Deutsche, die in der Schweiz ein Konto haben und bisher versäumt haben, die Zinserträge zu versteuern, durch eine einmalige Steuerzahlung „frei kaufen“. Künftig unterliegen die Kapitalerträge und -gewinne deutscher Kunden in der Schweiz einer Abgeltungssteuer, deren Erlös die Schweiz nach Deutschland überweist (abzüglich einer Verwaltungspauschale).

Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten, Details werden in den nächsten Wochen noch „feingetunt“ und unterzeichnet, doch schon jetzt wurden Einzelheiten bekannt:

– Der einheitliche Steuersatz der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und – gewinne beträgt 26,375 % . Dies ist eine Quellensteuer, mit der der Steuerpflichtige seine Steuerpflicht ggü. dem Wohnsitzstaat erfüllt hat, – auch dann, wenn sein individueller Steuersatz in Deutschland eigentlich höher wäre.

– Zukünftig werden Auskunftsgesuche deutscher Behörden in der Schweiz großzügiger bearbeitet, z.B. auch dann, wenn nur der NAME des Anlegers, aber nicht die konkrete Bank bekannt ist. Die Anzahl der Gesuche ist allerdings zahlenmässig pro Jahr beschränkt, innerhalb von 2 Jahren dürfen nicht mehr als 999 Gesuche gestellt werden, um Rasterfahndungen und Massenabfragen ohne konkreten Verdacht zu vermeiden. Das Bankgeheimnis in der Schweiz wird insoweit etwas lockerer, aber bleibt grundsätzlich bestehen.

– Die nachzuzahlende Steuer für die Vergangenheit wird pauschal zwischen 19 und 34 des Vermögens (!) festgestetzt und nach einem Algorithmus errechnet, der berücksichtigt, wie lange die Kundenbeziehung in der Schweiz bestand und wie das Anfangs- und Endvermögen dort ist. Alternativ kann der betroffene deutsche Anleger natürlich eine Einzelfallbesteuerung nach deutschem Recht und tatsächlich angefallenen Zinserträgen in der Vergangenheit vornehmen, die aber im Regelfall ungünstiger für ihn ausfallen dürfte.

Schweizer Banken haben sich auf eine Garantie-Abführung an den deutschen Fiskus in Höhe von 2 Milliarden Franken verständigt, – für den Fall, daß sich nicht genug deutsche Kunden mit Schweizer Bankverbindung auch offenbaren.