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Hypo Vereinsbank wegen arglistiger Kundentäuschung vom BGH verurteilt

Der Bundesgerichtshof (BGH ) hat die HypoVereinsbank wegen arglistiger Täuschung von Kunden verurteilt. Unter dem Aktenzeichen XI ZR 342/10 hatte sich die Bank jahrelang gegen eine solche Verurteilung gewehrt, aber der BGH sah die Schuld in dem Fall, in dem Kunden „Schrottimmobilien“ zu völlig überhöhten Preisen angedreht worden sind, als eindeutig zu Lasten der Hypo Vereinsbank an. Im vorliegenden FAll wurden einem klagenden Paar aus Bayern eine Wohnung zu 190.000 DM verkauft, die in einer späteren Versteigerung nur rund 15.000 DM brachte und damit als hoffnungslos überteuert galt.

Die Bank muß nunmehr Schadenersatz und die Kosten des Rechtsstreites zahlen.

Nunmehr ist es höchstinstanzlich amtlich: In Deutschland gibt es Banken, die ARGLISTIG KUNDEN TÄUSCHEN, um selber Geld zu verdienen.

Mittlerweile haben aber immer mehr Kunden registriert, daß in den Banken keine neutralen Berater sitzen, sondern Verkäufer von Produkten, die mit dem Produktverkauf Geld für den Arbeitgeber, die Bank verdienen sollen.