Der BGH sollte in Sachen Schadenersatz für Lehman-Zertifikate-Anleger urteilen, aber der Frankfurter Sparkasse wurde es wohl zu „heiß“: In gleich zwei Fällen nahm die Sparkasse ihre Revision zurück und wolle die entsprechenden Anleger entschädigen.
Die Anleger hatten auf Rat der Sparkasse Lehman-Zertifikate gekauft, die mit der kurz darauf eingetretenen Pleite des Bankhauses Lehman praktisch wertlos wurden. Die BGH-Fälle XI ZR 85/10 und XI ZR 294/10 werden daher nächste Woche nicht verhandelt. Damit bleiben die OLG-Urteile, die ohnehin gegen die Sparkasse ergangen sind gültig und werden rechtskräftig.