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Deutsche 20 Euro Goldmünzen und die MwSt

Wir werden immer wieder angeschrieben und gefragt, ob und wie denn deutsche 20 Euro Goldmünzen (z.B. die Ausgaben „Eiche“ und „Buche“) zu versteuern seien. Ob bei einem Verkauf dort MwSt anfällt oder nicht.

Nach unserem Verständnis stellt sich die Sachlage wie folgt dar:

Grundsätzlich sind deutsche Goldmünzen MwSt-pflichtig. Eine Ausnahme stellt allerdings sogenanntes Anlagegold dar, welches nach §25c UStG von der MwSt befreit ist. Dazu muß es eine Feinheit von mindestens 900/1000 haben, gesetzliches Zahlungsmittel sein oder gewesen sein und darf für nicht mehr als 180% des reinen Edelmetallwertes verkauft werden.

Der Gesetzgeber erlaubt bei der Berechnung des Edelmetallwertes zwei Methoden: Die Basis des täglichen Edelmetallpreises an der Börse, sodaß man sich jeden Tag neu die Grenzen ausrechnen müsste oder aus Vereinfachungsgründen einen Jahresdurchschnittskurs, den das Bundesministerium für Finanzen (BMF) jedes Jahr einmal veröffentlicht. Die Veröffentlichungen finden sich z.B. auf der Homepage des Berufsverbands des Deutschen Münzenfachhandels. Dort findet sich auch die Mitteilung des BMFs für 2011

Für 2011 steht dort beispielsweise ein Durchschnittskurs von 34,273 Euro pro Gramm Feingold.

Anlagegoldmünzen dürfen bis 180% MwSt verkauft werden.

Die 20 Euro Goldmünzen Deutschlands wiegen 1/8 oz, ergo 31,1 Gramm geteilt durch 8 = 3,8875 Gramm

Demzufolge dürfen die Münzen bis 3,8875 Gramm x 34,273 Euro x 1,8 = 239,82 Euro MwSt-frei in Deutschland verkauft werden, darüber fallen 19% MwSt ein.

Doch ganz so einfach ist es noch nicht. Es gibt noch eine zweite Grenze, die 250%-Grenze. Verkauft man die Münze zu mehr als 250% des reinen Edelmetallwertes, fallen nur 7% MwSt an.

3,8875 Gramm x 34,273 Euro x 2,5 = 333,09 Euro

D.h.: Verkauft man die Münzen für mehr als 333,09 Euro, fallen zusätzlich 7% MwSt an.