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Ausgebeulte Hosentasche kostete 3 Gold Maples beim Zoll aus der Schweiz

Ein 72jähriger Rentner wollte aus der Schweiz nach Deutschland einreisen, – hatte die Rechnung aber wohl ohne den Zoll beim Grenzübertritt Rheinfelden-Autobahn gemacht… Zunächst kontrollierten die Zöllner sein Fahrzeug, was ergebnislos verlief, dann fiel einem der Zöllner eine ausgebeulte Hosentasche auf, die bei näherer Untersuchung 10 Goldunzen einer bekannten Goldanlagemünze enthielt.

Da bei der Einreise in die EU Bargeld und bargeldähnliche Mittel über 10.000 Euro anmeldepflichtig sind, der Rentner die Anmeldung allerdings nicht vorgenommen hatte, behielt der Zoll gleich einmal 3 der 10 Goldmünzen ein, – als Sicherheit für die zu erwartende Geldbuße. Hätte der Rentner vor 2 Jahren die Grenze passiert, wären die 10 Goldmünzen noch unter 10.000 Euro wert gewesen, – so belief sich der Wert auf rund 13.000 Euro und lag damit über der Anmeldegrenze. Hätte er einen Beifahrer mitgenommen und jeder hätte die Hälfte der Goldmünzen eingesteckt, wäre es auch gut gewesen 🙂 So hat er allerdings gegen die Anmeldepflicht verstossen.