Nunmehr ist es amtlich: Auch das Bundesverfassungsgericht macht sich Sorgen um die Stabilität des Euros und hat Bedenken bezüglich des Anleihen-Kaufprogramms der EZB, umgangssprachlich auch als Geldschwemme oder Gelddrucken bezeichnet. Aufgrund ihrer Bedenken hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr den Europäischen Gerichtshof angerufen, – mit der Bitte dies doch einmal zu prüfen.
Beim Bundesverfassungsgericht gingen mehrere Klagen ein, u.a. auch von Peter Gauweiler, früherer CSU-Chef und Professor Bernd Lucke, vormals AfD-Gründer, bevor er sich von dieser Partei distanziert hat.
Der Senat beim Bundesverfassungsgericht kam zur Überzeugung, dass viel dafür spricht, dass das Anleihekaufprogramm (und die dem zugrundeliegenden Beschlüsse) gegen das Verbot der Staatenfinanzierung durch die Notenbank verstoßen. Diese Anleihekäufe gehen über das normale Mandat der EZB für die Währungspolitik hinaus.
Da durch das ständige Aufkaufen von Staatsanleihen im Prinzip Geld gedruckt wird, um Staatshaushalte zu finanzieren, hat das Bundesverfassungsgericht um ein beschleunigtes Verfahren beim Europäischen Gerichtshof gebeten, damit dies rasch erledigt wird.
60 Milliarden Euro Anleihen monatlich
Wer sich fragt, warum der Euro immer wertloser wird, der muss sich nur einmal das Volumen der monatlichen Anleihenkäufe der Notenbanken anschauen: Die EZB kauft monatlich für 60 Milliarden Euro solche und ähnliche Papiere vom Markt auf. Man will damit die Zinsen niedrig halten und Kreditvergabe ankurbeln. Die Zinsen sind zwar niedrig, aber Unternehmen, die einen Kredit brauchen, bekommen diesen nicht wesentlich leichter als zuvor. Nachvor stehen Banken in der Kritik, Unternehmen häufig nur dann Kredite zu geben, wenn diese soviel Sicherheiten dafür haben, dass sie den Kredit eigentlich gar nicht bräuchten.
Professoren haben geklagt
Neben Professor Bernd Lucke hat auch Professor Markus Kerber aus Berlin geklagt. Die angeblichen Währungshüter übertreten mit den Aufkäufen nach Ansicht der Kläger ihr Mandat und gefährden die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, da bei einem Ausfall von Staatsanleihen Deutschland für den Verlust hafte. Die Aufkäufe durch die EZB würden eine verbotene Staatsfinanzierung darstellen, die EZB-Präsident Draghi an sich verboten sei.
Bundesverfassungsgericht urteilt nach EuGH
Das Bundesverfassungsgericht wird selber urteilen, aber erst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, da es sich um eine europäische Angelegenheit handele. Der Bundesbank als größtem Anteilseigner der EZB kommt bei den Anleihenkäufen eine besondere Rolle zu. Bisher schon sind über 2 Billionen Euro (!) an solchen Anleihen und Papieren zusammen gekauft. Bis Jahresende rechnet man mit 2,28 Billionen Euro. Vor dem Jahresende ist mit einem Urteil aus Karlsruhe wohl eher nicht zu rechnen. Kritiker glauben, dass mit einem Urteil auch in 2018 nicht zu rechnen sei.
Deutsche Anleger kaufen Gold
Angesichts der gewaltigen Dimensionen der Anleihekäufe und des damit verbundenen Geld-Druckens, welches zur Geldentwertung führt, kaufen deutsche Anleger massiv Goldbarren und Goldmünzen. Man kann es Ihnen nicht verdenken. Die Perth Mint aus Australien hat jüngst auf einem Empfang in Frankfurt mitgeteilt, dass Deutschland weltweit eines der Hauptabsatzgebiete von Anlagemünzen in Gold und Silber ist.