Fakeshop-Betreiber sammeln in kurzer Zeit in Deutschland immer häufiger große Beträge ein und kommen häufig aufgrund des Agierens aus dem Ausland ungeschoren davon – mit Beute im sechs- oder siebenstelligen Bereich. Ihr Vorgehen ist immer das Gleiche: Sie eröffnen einen Internetshop, bieten dort Produkte zu preiswert an, kassieren die Vorkasse und liefern dann nicht. Bankkonten werden schnell abgeräumt und Strafverfolgungsbehörden kommen oft nicht hinterher.
Landgericht München spricht ein Machtwort
Das Landgericht München I hat nun einen 35-jährigen Münchner wegen des Betreibens von sage und schreibe 35 Fakeshops (!) und des damit zusammen hängenden Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 5 Monaten verurteilt. In mehr als 700 Fällen soll er hochwertige Artikel angeboten und das Geld dafür kassiert haben, – ohne Ware zu liefern. Auch Elektroartikel waren darunter. Ob der Verurteilte Rechtsmittel eingelegt hat, ist nicht bekannt.
Festnahme erfolge in Spanien
In Bayern mahlen die Mühlen etwas schneller und besser als im restlichen Deutschland: Bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ist eine Zentralstelle Cyberkrime eingerichtet, die bei Anzeigen in solchen Fällen sehr schnell reagieren und über die notwendige Expertise verfügen. Der Täter konnte nach Ermittlungen in Spanien festgenommen werden und saß seit Februar 2016 in Untersuchungshaft.
Professionelles Aussehen der Fakeshops
Der Täter wechselte die Domain, sobald eine Fakeshop-Adresse verbrannt war und sammelte von neuem frisches Geld ein, eine Lieferung von Ware war nie vorgesehen.Bilder und Texte wurden von seriösen, tatsächlich existierenden Shops gestohlen/kopiert. Teilweise wurden Call-Center für eingehende Anrufe eingeschaltet. Auch Handelsregistereintragungen über Strohmänner wurden vorgenommen.
Über 400.000 Euro Schaden
Da der Täter über 700 Kunden schädigte und wohl nie vorhatte, auch nur an einen Ware auszuliefern, wurde in Tateinheit mit der professionellen Gestaltung des Betrugsvorhabens eine hohe Strafe von 5,5 Jahren ausgesprochen, auch wenn “nur” ein Schaden von knapp über 400.000 Euro nachgewiesen werden konnte.
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg nimmt über ihre Zentralstelle CYBERCRIME auch Hinweise von bundesweiten Hinweisgebern entgegen:
Zentralstelle Cybercrime (ZCB)
Generalstaatsanwalt Bamberg
Wilhelmplatz 1
96047 Bamberg
Tel. 0951-833-0
Fax 0951-833-1440
Frank Edelmetalle – Fake-Shop-Anwärter
Erst kürzlich hatte ein Internetshop FRANK-EDELMETALLE mit Sitzen in Berlin und später Parchim für Aufmerksamkeit gesorgt, da zahlreiche Kunden keine Ware erhalten haben und die Preisgestaltung so war, dass dazu selbst Großhändler nicht einkaufen konnten. Der Shop hatte widerrechtlich Vertrauenssymbole benutzt und nach Vorkassevereinnahmung keine Ware geliefert. Rechtsanwalt Feil hatte frühzeitig Bedenken geäußert, was aber Besteller nicht von Vorabüberweisungen abgehalten hatte. Mittlerweile hat der Rechtsanwalt wohl eine zweistellige Anzahl von Mandanten, bei denen es um diesen vermeintlichen Fakeshop-Betreiber geht.