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Münzhaus Künker klagt gegen Münzbeschlagnahme

Das renommierte Münzhandelshaus Künker aus Osnabrück, welches in Deutschland als das größte Münzauktionshaus gilt, klagt gegen ein Hickhack von Münzbeschlagnahme und – freigabe.

Der Auktionator aus Osnabrück hatte im letzten Jahr eine Münze von Claudius II Gothicus für rund 60.000 Euro versteigert. Der französische Staat jedoch meinte, Eigentümer der Münze zu sein und behauptete, die Münze stamme aus einer gesunkenen Galeere vor der Küste Korsikas, damit sei er Eigentümer. Die Münze sei Teil des „Schatzes von Lava“ und gehöre dem französischen Staat, weil er nationales Kulturgut sei.

Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft beschlagnahmte das gute Stück, weil die Franzosen die Rückgabe forderten. Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft konnte Frankreich allerdings keinerlei Beweise für seine Behauptung beibringen, sodaß die Staatsanwaltschaft die Münze wieder freigab.

Damit es nicht so langweilig wurde, hat dann das niedersächsische Wissenschaftsministerium aufgrund eines Amtshilfeersuchens Frankreichs die erneute Sicherstellung des Stücks betrieben, – aber schlußendlich dann doch auf die Sicherstellung verzichtet.

Dies fand man im Hause Künker wohl etwas anstrengend, zumal keinerlei stichhaltige Beweise für die Eigentumsverhältnisse vorgebracht wurden. Künker reichte daher eine Fortsetzungsfeststellungsklage beim Verwaltungsgericht Osnabrück ein, um Klarheit darüber zu erlangen, ob die Anordnung des Ministeriums rechtens war.

Experten gehen von einem Ausgang im Sinne des Münzhandelshaus aus.