GOLDREPORT

Goldpreis – Anstieg gem. BFH auch bei XETRA-Gold steuerfrei – nach einem Jahr

Der Bundesfinanzhof BFH hat letztinstanzlich entschieden, daß auch die Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr nicht unter die Abgeltungssteuer fallen.

Steigt also der Goldpreis und man kann Xetra-Gold mit Gewinn verkaufen, so ist dieser Gewinn abgeltungssteuerfrei, – genau wie bei Goldmünzen oder Goldbarren, so die Deutsche Börse AG.

Xetra Gold wird nach diesem Urteil (BFH VIII R 4/15 und VIII R 35/14 vom 12.5.2015) genauso wie physisches Gold gehandhabt, obwohl es sich eigentlich um eine Inhaberschuldverschreibung handelt, die dem Anleger ein Recht auf Auslieferung von Gold gewähre.

Weil es eben diesen Auslieferanspruch auf physisches Gold gäbe, sei Xetra-Gold wie physisches Gold zu behandeln.

Finanzämter hatten nach Anweisung der Finanzverwaltung die Arbeitsanweisung erlassen, Abgeltungssteuer einzuziehen.