GOLDREPORT

Goldsupermarkt (Ex Oriente Lux) meldet Insolvenz an – Goldverkaufsautomaten vor dem AUS

Insolvenz Ex Oriente Lux

Die in Reutlingen bei Stuttgart ansässige Ex-Oriente-Lux AG, die im Internet einen “TG-Goldsupermarkt” betrieb und auch Betreiberin der Goldverkaufsautomaten war, die unter “gold-to-go” vermarktet wurden, hat beim zuständigen Amtsgericht Insolvenz angemeldet.

Die letzten Jahre sei ein zweistelliger Millionenbetrag an Verlusten erwirtschaftet worden.  In der jüngsten Vergangenheit musste zunächst das Verkaufsmodell über die Gold-Verkaufsautomaten zurück gefahren werden.

Statt weltweit mehrere hundert Automaten fand sich nur eine kleine zweistellige Anzahl an Gold-to-Go-Verkaufsautomaten im Einsatz wieder, weil zum einen das Geld für die Warenbestückung fehlte und zum anderen das Geld, die anderen Automaten auch zu bezahlen, bzw. geeignete Standorte zu finden.

Im Internet betrieb man eine Niedrigpreispolitik, die bei gleichzeitig hohen Werbeaufwand dazu führte, daß man nicht nur kein Geld verdiente, sondern bei den Umsätzen noch draufzahlte

Eine Anleihe konnte man bereits schon nicht mehr fristgerecht bedienen oder gar zurück zahlen, hatte versucht, den Zahlungszeitpunkt zu verschieben, später auch den Gläubigern Aktien statt Anleihenscheine anzubieten. Dies wurde aber abgelehnt.

Die Ex Oriente Lux AG hatte zuletzt auch das zweifelhafte “Sachdarlehensmodell” angeboten. Man konnte z.B. Gold dort kaufen und hat einen kräftigen Preisnachlass erhalten, wenn man sich die Goldmünzen nicht hat ausliefern lassen, sondern diese z.B. für ein Jahr an die verkaufende Firma “verliehen” hat. Der Nachlass war teilweise so groß, daß der Einkaufspreis der Ex Oriente Lux unterschritten wurde.

Es bleibt abzuwarten, ob Kunden, die so etwas in Anspruch genommen haben, auch nunmehr die volle Anzahl an Goldmünzen zurück erhalten. Auch wird es interessant sein, festzustellen, wieviele Kunden Ware anbezahlt oder bezahlt, aber noch nicht erhalten haben.  Thomas Geissler als führender Kopf der Ex Oriente Lux wird sicherlich dieser Tage reichlich schwitzen, was nicht nur an den Temperaturen in Reutlingen liegen dürfte.

Die Bekanntmachung des Insolvenzgerichts im Detail:

Amtsgericht Tübingen, 1 IN 256/14  , Beschluss vom 05.09.2014

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

Ex Oriente Lux AG, Hohbuchstr. 59, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 725521), vertr. d.: Thomas Geissler, Hohbuchstr. 59, 72762 Reutlingen, (Vorstand)

ist heute, am 05.09.2014 , um  10:30 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird [**Rechtsanwalt**](https://www.rechtsanwalt.io/) Jochen Sedlitz, Raiffeisenstr. 30, 70794 Filderstadt, Tel.: 0711/6647350 bestellt.

Verfügungen der Antragstellerin über  Gegenstände ihres Vermögens  sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam   (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Antragstellerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Antragstellerin  zu zahlen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird  ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen  sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs.
1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin  werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Die Kunden, die Ware anbezahlt, aber noch nicht erhalten haben, werden gebeten, Ihre Forderung beim vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Jochen Sedlitz, Raiffeisenstr.
30, 70794 Filderstadt, Tel.: 0711/6647350 anzumelden.
Ex Oriente Lux insolvent

Ex Oriente Lux insolvent