GOLDREPORT

Afd darf Goldhandel zur Parteienfinanzierung verwenden

Die Bundestagsverwaltung hat die Aktivitäten der AfD (Alternative für Deutschland) geprüft und für legal befunden.

Die AfD hatte auf ihrer Webseite einen Internetshop für Gold implementiert, um durch die vermeintlich hohen Umsätze die Partei-Finanzierung zu sichern, da für bestimmte Zuschüsse die anderweitigen “Einnahmen” bestimmte Höhen erreichen müssen, wobei nach einhelliger rechtlicher Auffassung dafür nur die Umsätze in entsprechender Höhe, nicht aber ein entsprechender Gewinn notwendig ist.

Bundestagspräsident Lammert hat allerdings den Innenausschuß des Bundestags aufgefordert, über eine mögliche Änderung des Parteiengesetzes zu beraten, welches in seiner jetztigen Form diese Art der Finanzierung erlaubt.

Die AfD erwirtschaftet mit dem Verkauf von Goldmünzen nicht nur einen (eher kleinen) Gewinn, sondern sichert mit diesen Umsätzen auch den Zufluss staatlicher Zuschüsse, die sich an den “Einnahmen” einer Partei orientieren, da die Zuschüsse an eine Partei nicht höher sein dürfen als die Einnahmen der Partei.

Die AfD hatte mehrfach vermeldet, daß der Goldhandel auf der Webseite der Partei floriert. Die Partei betreibt ihn unter www.afd-gold.de

Auch wenn das Gold – Angebot der AfD teilweise etwas teurer ist als im üblichen Edelmetall-Versandhandel, scheint es genug Käufer für die AfD zu geben, da man über hohe Umsätze berichtet. Deutsche Goldkäufer kaufen i.d.R. Goldmünzen als Geldanlage dann ein, wenn der Goldpreis sich bewegt. Die letzten Tage hat er dies getan: nach oben.