GOLDREPORT

Finanzministerium will Goldfinger — Steuerschlupfloch stopfen

Reiche Investoren hatten ein vermeintliches Steuerschlupfloch in der Vergangenheit mehrfach genutzt: Wer ein hohes zu versteuerndes Einkommen hatte, z.B. auch aus Firmenverkäufen, hat einfach in Ländern, in denen man z.B. mit einer Einnahme-/Überschußrechnung arbeiten konnte, einen Goldhandel gegründet und für viel Geld Gold gekauft.

Im Ergebnis hat dann der Anleger seine Ausgaben für die Goldanschaffung in Großbritannien gegen den Erlös aus einem Firmenverkauf in Deutschland gerechnet.

Wenn man es stark vereinfacht, könnte man sagen: Dadurch, daß der Verkäufer einer Firma für den Erlös Gold gekauft hat, hat er u.U. keine Steuern (oder drastisch weniger) auf den Verkaufserlös der deutschen Firma gezahlt.

Thomas Volkmann aus der Kanzlei Rölfs, Dortmund hat dies für die Financial Times Deutschland anschaulich erklärt, siehe hier: www.ftd.de/karriere/recht-steuern/:lukrativer-edelmetallhandel-deutschland-stopft-goldene-steuerluecke/70082813.htmlFinancial Times Deutschland über Goldfinger

Einige Finanzämter stuften das Modell jedoch als unzulässiges Verlustzuweisungsmodell oder als Gestaltungsmißbrauch gemäß Abgabenordnung ein. Das Sächsische Finanzgericht sieht allerdings nach der Klage eines Betroffenen eher die Durchsetzbarkeit dieses Modells, siehe Steuern sparen durch Goldkauf.

Finanzministeriums sieht Rechtsverstoß

Auch wenn ein Mitarbeiter des Finanzministeriums Baden-Württemberg (Bertram Dornheim) in einem Aufsatz in der Beck´chen Fachzeitschrift “Deutsches Steuerrecht” die Auffassung vertritt, das Modell verstosse bereits jetzt gegen geltendes Recht, möchte das Bundesfinanzministerium noch ein zweites Sicherheitsnetz einziehen und im Jahressteuergesetz 2013 das Modell explizit unmöglich machen.

Der ein oder andere Investor, der in gutem Glauben dieses Modell für sich in Anspruch genommen hat, hat bereits jetzt Diskussionen mit seinem Wohnsitz- oder Betriebsstättenfinanzamt in Deutschland, da es für das Funktioneren des Modells nach einhelliger Meinung erforderlich ist, daß die Goldhandelsfirma auch tatsächlich in einem Land sitzt, in welchem die Einnahme-Überschußrechnung möglich ist und nicht bilanziert werden muß. Als Land wählte in der Vergangenheit die Mehrheit Großbritannien. Allerdings muß dann auch der tatsächliche Firmensitz in Großbritannien sein, wo dann auch alle betriebswesentlichen Entscheidungen getroffen werden. Eine deutsche Betriebsstätte oder eine nur scheinbare Verlegung ins Ausland kann dem Modell schnell das Genick brechen, was dann zu Millionen Steuernachforderungen des deutschen Finanzamts führt.

Zu der Nachforderung kommt i.d.R. dann noch eine Strafe in derselben Höhe. Da der BGH erst kürzlich entschieden hat, daß bei Steuerhinterziehung ab 1 Million Euro zwanghaft Gefängnisstrafe zu verhängen ist, wird sich der eine oder andere Investor wohl überlegen, wie er seine Steuern zukünftig “gestaltet”.