GOLDREPORT

Finanzministerium legt Durchschnitts-Goldpreis für Sammlermünzen Umsatzsteuer 2013 fest

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 3.Dezember 2012 den Durchschnitts-Goldpreis festgelegt, der zur Berechnung der Steuerfreiheit von Goldmünzen herangezogen werden kann.

Goldmünzen dürfen in Deutschland bekanntlich u.a. dann mehrwertsteuerfrei verkauft werden, wenn der Verkaufspreis nicht mehr als 180% des Edelmetallwertes beträgt. Um dies nicht jeden Tag aufs neue einzeln berechnen zu müssen, gibt das Bundesfinanzministerium ( BMF ) einen Goldpreis vor, der für das ganze Jahr 2013 aus Vereinfachungsgründen herangezogen werden kann.

Goldpreis 2013 für MwSt-Berechnung festgelegt

Dieser Goldpreis wurde jetzt für das Jahr 2013 auf 42.673 Euro/Kilogramm, bzw. 42,673 Euro pro Gramm Gold festgelegt.

Umgerechnet auf eine Feinunze Gold bedeutet dies 1327,13 Euro pro Unze Gold.

Verkauft man beispielsweise eine Unze Gold im Jahr 2013 für unter 2388,83 Euro, darf man dies in Deutschland mehrwertsteuerfrei tun (wenn die Münze gesetzliches Zahlungsmittel ist oder war und die Feinheit mind. 900/1000 beträgt).

Bei Anlagemünzen wie dem Krügerrand, Maple Leaf oder Wiener Philharmoniker hat dies in der Regel keine praktische Bedeutung, da diese i.d.R. ohnehin nur kurz über dem reinen Goldpreis gehandelt werden.

Bedeutung hat dies z.B. für die 1 DM Goldmark oder das 200-Euro-Goldstück Deutschlands, diese dürfen von Versandhäusern z.B. bis kurz unter dem 1,8fachen des Goldpreises verkauft werden — ohne MwSt berechnen zu müssen.

Das entsprechende BMF-Schreiben gibt es hier: BMF-Erlass zum Goldpreis