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Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer wurde zum 01.01.2009 eingeführt. Sie löste die bis dahin geltende Kapitalertragssteuer ab und regelt die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 EStG) neu. Diese Einnahmen werden jetzt mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% besteuert.

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind z.B.:

  • Zinseinkünfte (z.B. Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch)
  • Einnahmen aus Beteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinne aus Aktienverkäufen)

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, da sie direkt an der Quelle der Entstehung (z.B. bei der Gutschrift der Zinsen auf einem Sparkonto) von der Bank einbehalten und anonym an das entsprechende Finanzamt abgeführt wird. Die Anleger bekommen also nur den bereits um die Steuer bereinigten Ertrag ausgezahlt. Mit der Abgeltungssteuer ist die Steuerschuld für Kapitalerträge abgegolten. Einkommensteuer wird darüber hinaus nicht mehr erhoben.

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