Die EU hat – nach 2 Jahren Untätigkeit – nunmehr wieder eine Liste steuerfrei zu handelnder Goldmünzen veröffentlicht. Die Liste enthält erstmals für Deutschland auch die folgenden Nennwerte:
- 20 Euro
- 200 Euro
- 5 Mark
- 10 Mark
- 20 Mark
und dokumentiert damit, daß der weit überwiegende Teil dieser Goldmünzen tatsächlich unter 180% des reinen Edelmetallwertes verkauft werden. Für den Rest des Jahres 2014 dürfen diese Goldmünzen damit ohne Einzelfallprüfung MwSt-frei verkauft werden.
Gleiches gilt auch für die auf der Liste befindlichen Nennwerte:
- 100 Euro
- 1 Mark (Goldmark von 2001)
Alle diese deutschen Goldmünzen können zukünftig in Deutschland mehrwertsteuerfrei von Banken und Edelmetallhändlern erworben werden. Damit tritt eine wesentliche Vereinfachung für Kreditinstitute und Münzhandel in Kraft: Es muß nicht mehr in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Verkaufspreis unter 180% des Edelmetallwertes liegt, sondern diese Münzen gelten fortan als Anlagegold und dürfen daher ohne weitere Prüfung MwSt-frei verkauft werden. Vorausgesetzt die Feinheit ist mindestens 900/1000, was bei den o.a. Münzen ohnehin der Fall ist.
Den Download der Liste können Sie hier vornehmen:
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