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Goldmünzen – Steuerfrei – Liste für 2014 durch die EU veröffentlicht

Die EU hat – nach 2 Jahren Untätigkeit – nunmehr wieder eine Liste steuerfrei zu handelnder Goldmünzen veröffentlicht. Die Liste enthält erstmals für Deutschland auch die folgenden Nennwerte:

  • 20 Euro
  • 200 Euro
  • 5 Mark
  • 10 Mark
  • 20 Mark

und dokumentiert damit, daß der weit überwiegende Teil dieser Goldmünzen tatsächlich unter 180% des reinen Edelmetallwertes verkauft werden. Für den Rest des Jahres 2014 dürfen diese Goldmünzen damit ohne Einzelfallprüfung MwSt-frei verkauft werden.

Gleiches gilt auch für die auf der Liste befindlichen Nennwerte:

  • 100 Euro
  • 1 Mark (Goldmark von 2001)

Alle diese deutschen Goldmünzen können zukünftig in Deutschland mehrwertsteuerfrei von Banken und Edelmetallhändlern erworben werden. Damit tritt eine wesentliche Vereinfachung für Kreditinstitute und Münzhandel in Kraft: Es muß nicht mehr in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Verkaufspreis unter 180% des Edelmetallwertes liegt, sondern diese Münzen gelten fortan als Anlagegold und dürfen daher ohne weitere Prüfung MwSt-frei verkauft werden. Vorausgesetzt die Feinheit ist mindestens 900/1000, was bei den o.a. Münzen ohnehin der Fall ist.

Den Download der Liste können Sie hier vornehmen:

DOWNLOAD Goldmünzen EU Anlagegold Steuerfreiliste