Zum Jahresanfang wurde der Mehrwertsteuersatz auf Silbermünzen von 7% auf 19% erhöht. Goldmünzen und Goldbarren können jedoch weiterhin mehrwertsteuerfrei erworben werden. Dies gilt zumindestens für alle in Deutschland üblichen Gold-Anlagemünzen („Bullionmünzen“) und auch Goldbarren.
Die Goldmünzen müssen zur Erlangung des „Steuerfrei“-Status ein paar Bedingungen erfüllen, so z.B. eine Feinheit von mind. 900/1000 aufweisen, üblicherweise nicht zu über 180% des Edelmetallwertes gehandelt werden und müssten Zahlungsmittel nach 1800 gewesen sein oder noch sein.
Typische Anlagemünzen wie der Krügerrand, der Maple Leaf, das Känguru oder der Wiener Philharmoniker in Gold erfüllen diese Tatbestände und können daher MwSt-frei bei deutschen Edelmetallhändlern oder Banken erworben werden.
Auch beim Goldverkauf tritt die Steuerfreiheit eines möglichen Zugewinns bereits dann ein, wenn ich das physische Gold (also z.B. Goldmünzen oder Goldbarren) mindestens 1 Jahr in meinem Besitz habe und es erst dann veräussere. Wer Goldmünzen nach Ablauf der 1-Jahres-Haltefrist veräussert, kann einen möglichen Zugewinn einkommensteuerfrei vereinnahmen. Dies gilt zumindestens für Gold im Privatvermögen.
Auch werden bei Verkäufen von Goldmünzen oder Goldbarren keinerlei Quellensteuern einbehalten. Weder vor Ablauf eines Jahres noch nach Ablauf eines Jahres. Wer die Grenze von 15.000 Euro (Geldwäschegesetz) nicht überschreitet, kann überdies bei den meisten Edelmetallhändlern Gold auch anonym kaufen.
Gold kaufen ist also in vielerlei Hinsicht interessant. Unter steuerlicher Betrachtung auf jeden Fall.