Um Steuer- und Sozialbetrug zu bekämpfen dürfen bestimmte Deutsche Behörden Kontodaten von Privatpersonen abrufen, diese Praxis scheint nunmehr auszuufern. Datenschützer schlagen Alarm.
Berlin: Steuersünder leben immer gefährlicher. Aufgrund des steigenden Geldhunger des Staates verschärfen sich die Nachforschungen der Steuerfahndung zunehmend. Der umstrittene Kauf von illegal beschafften Bankdaten CDs aus der Schweiz und Lichtenstein ist dabei nur ein Werkzeug im Arsenal der Fahnder. Die Aktivitäten nehmen allgemein stetig zu insbesondere im Inland was sich auch in der wachsenden Zahl von Kontenabfragen durch die Sozialbehörden und Finanzämter niederschlägt.
Laut Bekanntgabe des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar am Dienstag in Berlin kam es bis Ende September zu mehr als 102.000 Kontenprüfungen von Privatpersonen. Im Jahr zuvor lag diese Zahl mit 72.578 Abrufen noch deutlich niedriger.
Schaar moniert die steigende Zahl von Behörden mir Zugriffsmöglichkeiten auf diese Daten.
„Ich sehe den Gesetzgeber in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückzuführen.“
Seit 2005 sind deutsche Behörden legitimiert Kontodaten abzurufen um illegale Aktivitäten wie z.B. Steuerhinterziehung oder Soziallleistungsmissbrauch aufzudecken.
Stammdaten welche dabei abgerufen werden sind folgende.
- Name
- Geburtsdatum
- Adresse des Bankkunden
Dies dient dem Zweck zu prüfen ob ein Leistungsempfänger alle privaten Konten oder Depots wahrheitsgemäß angegeben hat. Im Lauf der letzten Jahre wuchs der Kreis der Zugriffsberechtigten stetig an, seit Jahresbeginn zählen auch Gerichtsvollzieher dazu.
Schaar hebt insbesondere die Tatsache hervor, dass die Kontenabfrage 2005 mit Begründung von Anti-Terror Maßnahmen durchgesetzt wurde.
„Das Argument des Kampfs gegen den Terrorismus diente – wie wir jetzt wissen – als eine Art Türöffner zu den Kontodaten“
Laut Prüfungen der Aufsichtsbehörden kam es häufig zu Kontoabfragen ohne sachliche Begründung und abschließender Benachrichtigung der betroffenen Personen.