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Große Koalition: Revival der Vorratsdatenspeicherung

Im Rahmen der Koalitionsgespräche haben sich CDU/CSU und SPD am Dienstagmorgen kurz nach Mitternacht im Dauerstreitthema Vorratsdatenspeicherung auf einen Kompromiss geeinigt. Die EU-Richtlinie über Abruf und Nutzung der Telekommunikationsverbindungsdaten soll nun nach Willen von Schwarz-Rot umgesetzt werden, dies beinhaltet die Aufbewahrung von personenbezogenen Verbindungsdaten für eine Dauer von 6 Monaten.

Es blieb bis zum Schluss unklar wann es zur Umsetzung der Maßnahmen kommen wird. Ebenfalls wurde offen gelassen was mit den Mobilfunk Standortdaten passieren wird. Brüssel Vorgaben umfassen deren verdachtsunabhängige Speicherung, dieser Passus ist besonders hart umstritten da sich mit diesen Standortdaten sehr leicht personenbezogenen Bewegungsprofile erstellen lassen. Ursprünglich hatten sich Schwarz-Rot im Rahmen des sich immer noch entwickelnden Koalitionsvertrags darauf verständigt just genau diese brisanten Bewegungsdaten von Personenprofilen nur unter strengen Auflagen zu realisieren.

Da das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 2007 die Gesetzesvorlage von Schwarz-Rot zur anlasslosen Protokollierung der Bewegungsprofile teilweise für verfassungswidrig erklärt hat scheinen die Parteien nun im zweiten Anlauf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun sauber gesetzlich zu verankern.

Der Zugriff auf gespeicherten Bewegungsinformationen soll nur unter folgender Prämisse erfolgen:

„nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen“

Außerdem plant die große Koalition allen betroffenen Telekommunikationsfirmen vorzuschreiben, diese brisanten Daten deutscher Bundesbürger ausschließlich auf Servern in Deutschland zu speichern.

Es scheint, dass unter Federführung der Sozialdemokraten auf eine Verkürzung der Speicherfrist zu 3 Monaten auf EU-Ebene hingearbeitet wird. Beobachter sprechen von einem Kompromiss um die Positionen beider Fraktionen unter Dach und Fach zu bringen. Einerseits ist die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fest definiert, aber es obliegt zukünftig den jeweiligen Ministerien die teils recht schwammig definierten Koalitionsvereinbarungen rechtlich auszulegen.

Einige Politiker der CDU/CSU forcierten eine möglichst rasche Umsetzung Telekommunikationsunternehmen wieder dazu zu zwingen die Nutzerdaten wieder 6 Monate lang abzuspeichern. Die SPD hingegen kämpfte indes dafür bis zum Frühjahr 2014 zu warten um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur „Vereinbarkeit der EU-Richtlinie mit den Grundrechten“ miteinzubeziehen und ebenfalls die Speicherfrist zu verkürzen.