Ein 52jähriger mit Wohnsitz in Frankreich wird seine Begegnung mit dem deutschen Zoll bei Rheinfelden an der Schweizer Grenze so schnell nicht vergessen: 287 Goldmünzen sowie Geldscheine im Wert von mehr als 530.000 Euro wollte er am Zoll vorbei nach Deutschland „schmuggeln“. Auf Goldmünzen und Bargeld wird zwar weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zoll erhoben, aber bei Überschreiten der Meldegrenze von 10.000 Euro muß man das Mitführen proaktiv selber angeben. Dies hatte der 52jährige sowohl für die Goldmünzen als auch für die Banknoten unterlassen. Auch auf Nachfrage gab er weder die Goldmünzen noch das Bargeld an.
Zollbeamte fanden 9 Umschläge unter den Autositzen, die den wertvollen Inhalt offenbarten. Auch unter dem extra zu demontierenden Rücksitzen befanden sich Umschläge mit wertvollem Inhalt. Als Sicherheit hielt der Zoll schon mal 138.000 Euro ein und ließ den Mann mit den Goldmünzen und dem Rest-Bargeld weiterreisen.
Geldwäsche und Terrorfinanzierung seien im konkreten Fall unwahrscheinlich, – der Fund wird wohl Kontrollmitteilungen an andere Behörden zur Folge haben.
Wer ähnliche Reisen aus der Schweiz nach Deutschland vorhat, dem wird empfohlen, das entsprechende Zoll-Dokument „Anmeldung von Barmitteln“ herunter zu laden und auszufüllen:
– Anmeldung von Barmitteln am Zoll –