PRESSE

Allianz hat 900.000 Verträge falsch abgerechnet – mehr als 100 Millionen Euro sind zu zahlen

Die Allianz Versicherung hat in einem Gerichtsverfahren einen Prozess verloren und muß nunmehr wohl Verträge korrigieren: Betroffen sind rund 900.000 Verträge, man rechnet mit einer Schadenssumme von über 100 Mio Euro.

Das OLG Stuttgart hat der Allianz bestätigt, gekündigte und beitragsfrei gestellte Verträge falsch abgerechnet zu haben. Die Allianz kündigte an, Ausgleichszahlungen zu leisten, allerdings wolle man bei gekündigten Verträgen nur dann zahlen, wenn sich die Betroffenen auch von selber meldeten, weil (so die Unternehmensbegründung) „die Betroffenen ja auch umgezogen sein könnten“.

Erstritten hat das Urteil die Hamburger Verbraucherschutzzentrale, die im Namen einiger Kunden geklagt hatte, die bei der Auflösung das Gefühl hatten, zu wenig ausgezahlt zu bekommen.

Während Verbraucherzentralen mit rund 500 Euro Durchschnittsentschädigung pro Fall rechnen, rechnet die Allianz eher mit Werten von unter 200 Euro.

Musterbrief der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt einen Musterbrief zur Forderungsanmeldung zur Verfügung, den Betroffene verwenden können:

Download Musterbrief Allianz Forderungsanmeldung

Mittlerweile werden mehr als 75% aller Lebensversicherungen vorzeitig aufgelöst. Oftmals fühlen sich Kunden dann über das Ohr gehauen, weil sie teilweise weniger ausgezahlt bekommen, als sie eingezahlt haben.

Einige unzufriedene Kunden haben geklagt und Recht bekommen.

Zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg:

Verbraucherzentrale zu Allianz Lebensversicherungen

Wer glaubt, daß die Allianz die einzige betroffene Lebensversicherung ist, liegt übrigens falsch. Zahlreiche andere Versicherungsgesellschaften haben nach der Rechtssprechung auch falsch abgerechnet. Das „Bauchgefühl“ zahlreicher Verbraucher wurde damit nunmehr amtlich bestätigt.

Insbesondere sind Kunden betroffen, die nach 1995 Verträge abgeschlossen und anschliessend gekündigt hätten, bei Vertragskündigungen nach 2009 sind die Chancen wegen mangelnder Einrede der Verjährung am grössten, noch Gelder zu erhalten. Beitragsfrei gestellte Verträge können auch zu einer Erstattung führen, wenn die KÜndigung vor 2009 lag. Es sind schon Fälle bekannt, in denen Verbraucher vierstellige Eurobeträge erhalten haben.