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Immer öfter werden Kontodaten der Deutschen abgerufen – Fiskus lässt grüssen

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Die Kontodaten der Deutschen werden immer öfter abgerufen. Seit dem Jahr 2005 ist dies zentralisiert möglich, insbesondere durch Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden. Beim Bundeszentralamt für Steuern werden die Kontenabrufe auch statistisch erfasst. Dabei gibt es seit dem Jahr 2005 eine bemerkenswerte Entwicklung, die Anzahl nimmt von Jahr zu Jahr drastisch zu. Im letzten Jahr wurden alleine schon in 62.333 Fällen die Kontodaten abgerufen. Bei angenommenen 220 Arbeitstagen gab es jeden Tag statistisch 283 Abfragen!

Anzahl der Kontoabfragen beim Bundeszentralamt für Steuern:

Jahr Abrufe

  • 2005 8689
  • 2006 25569
  • 2007 27749
  • 2008 33619
  • 2009 43066
  • 2010 56696
  • 2011 62333

Noch interessanter ist die Statistik des Bundesaufsichtsamts für Finanzwesen, die die Anzahl der abgerufenen Konten festhält, hier wird die dramatische Zunahme noch deutlicher:

Anzahl der abgerufenen Konten BaFin:

  • 2005 485289
  • 2006 664970
  • 2007 817358
  • 2008 752824
  • 2009 870525
  • 2010 990995
  • 2011 1050726

D.h. im Jahr 2011 wurden über das BaFin die Daten zu über 1 Million Konten abgerufen. Hier kann man ganz beruhigt von einem „Schnüffelstaat“ sprechen. Dies sind mehr Kontenabrufe, als sich bei der STASI in der DDR nachweisen ließen. Bemerkenswert.

Neu ist übrigens, daß nach §8a Abs. 2a Bundesverfassungsschutzgesetz auch der Verfassungsschutz ab Januar 2012 in Kontodaten schnüffeln darf.

Neu ist auch in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, daß Gerichtsvollzieher ab dem 1.Januar 2013 auch über das Bundeszentralamt für Steuern in Kontodaten schnüffeln dürfen, beispielsweise wenn eine Vollstreckung nicht die Befriedigung der Gläubiger verspricht.

Eine exakte Aufschlüsselung, welche Behördengruppierungen in welchem Jahr wie oft geschnüffelt haben, findet sich z.B. in der Bundestagsdrucksache 17/8715. Word wird ersichtlich, daß Finanzämter beispielsweise über 40.000x im Jahr 2011 geschnüffelt haben, Familienkassen 0x und Wohngeldstellen 82x. Im Gesetzgebungsverfahren hatte man vor allen Dingen Familienkassen (tatsächliche Abrufe: NULL) und Wohngeldstellen (bundesweit nur 82 Abrufe) als Deckmäntelchen für die Notwendigkeit vorgeschoben.

Tatsächlich sind jedoch die Abfragen des Finanzamts/Fiskus mit über 40.000 Anfragen pro Jahr dominant.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.