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Bundeskartellamt stellt hohe Gebühren am Geldautomat fest

Das Bundeskartellamt hat in einer bundesweiten Erhebung festgestellt, daß einige Banken immer noch dreist hohe Gebühren für das Geldabheben an einem Geldautomat fremder Institute verlangen.

Das Bundeskartellamt werde deshalb in den nächsten Tagen Maßnahmen treffen, die die Gebühren für das Geldabheben am Geldautomaten beeinflussen dürften.

Seit ca. einem Jahr muß dem Kunden beim Geldabheben an einem Geldautomat eines fremden Instituts die anfallende Gebühr angezeigt werden, – direkt am Automaten. Nach Einführung dieser Regelung hatten zahlreiche Institute die Gebühren am Geldautomat drastisch gesenkt.

Fünf Euro Gebühren und mehr für das Geldabheben seien keine Seltenheit und durch entstehende Kosten in den seltensten Fällen gerechtfertigt.