PRESSE

Banken pfuschen beim Beratungsprotokoll und zwar durchweg – Studie der Verbraucherzentrale

Damit Banken nicht weiterhin dem Kunden erzählen, „Lehman-Zertifikate sind todsicher“ und danach kommt es dann zum 100%-Totalausfall, hat man den Banken aufgegeben, die Beratung zu protokollieren. Doch ein nun von der Verbraucherzentrale durchgeführter Test bei 50 Instituten lieferte ein erschütterndes Ergebnis: Von 50 geprüften Banken protokollierte keine einzige (!) das Beratungsgespräch in der erforderlichen und richtigen Weise. Ein Durchfall-Quote von 100%!

So fehlten gemäß Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden Württemberg in 55% der Fälle bereits Angaben zu regelmässigen Einnahmen oder Ausgaben des Kunden, – in 69% der Protokolle wurde der Kundenwunsch nach ökologisch orientierten Anlagen nicht vermerkt. Auch die Risikotragfähigkeit des Anlegers wurde in 95% der Fälle falsch angegeben, – ein ganz entscheidender Fehler, der zu späteren Fehlberatungen und falschen Produktverkäufen führt. Wenn in 95% der Fälle dem Kunden dann etwas verkauft wird, was ein höheres Risiko aufweist als der Kunde einzugehen bereit ist, ist das schon ein eklatanter Mangel in der Beratung und Protokollierung.

Ca. 20% der getesteten Institute händigte trotz Nachfrage und rechtlicher Verpflichtung erst gar kein Beratungsprotokoll aus, – ein klarer Verstoß´gegehn die Rechtslage.

Was lernen wir daraus? Die Banken haben seit Lehman nichts dazu gelernt. Die Vorschrift zum Beratungsprotokoll schützt den Kunden in keinster Weise. Das Protokoll dient eher dem Schutz des Kreditinstituts vor Regressansprüchen. Wenn in 95% der Fälle die Bank die Risikobereitschaft des Kunden realitätswidrig einstuft, darf man da schon Vorsatz unterstellen.

Ebenso vorsätzlich wird dann die trotz Nachfrage verweigerte Aushändigung des Beratungsprotokolls einzustufen sein.

Somit kann mit Fug und Recht auf Basis empirischer Daten behauptet werden: Banken betuppen die Kunden vorsätzlich. Im Test waren es ALLE.