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Wie werden Goldmünzen eigentlich versteuert ?

Wie werden Goldmünzen eigentlich versteuert? Bei der Beantwortung muß man mehrere Steuerfelder unterscheiden:

Einkommensteuerliche Behandlung:

Wer Goldmünzen kauft und wieder verkauft, zahlt auf den Gewinn keinerlei Steuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf nachweislich mindestens ein Jahr liegt. Auch werden beim Verkauf dann keine Quellensteuern/Kapitalertragssteuern abgezogen.

Umsatzsteuerliche Behandlung:

Anlagegoldmünzen sind von der Umsatzsteuer befreit. (Genauso übrigens wie Goldbarren).

Eine Münze gilt dann als Anlagegold, wenn sie

– einen Goldgehalt von mind. 900/1000 aufweist UND

– nach dem Jahr 1800 geprägt wurde UND

– im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel war oder ist UND

– üblicherweise unter 180% des reinen Edelmetallwerts verkauft wird

Die Rechtsgrundlage dafür findet sich u.a. in §25c UStG

Bei der Berechnung des Edelmetallwerts kann man den täglichen Goldpreis an der Börse zugrundelegen oder aber aus Vereinfachungsgründen einen Durchschnittspreis, den das Bundesfinanzministerium (BMF) jedes Jahr für das Folgejahr veröffentlicht.

Die jährliche BMF-Preisvereinfachung stellt regelmässig der Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels zum Download auf seiner Seite zur Verfügung. Für das Jahr 2011 z.B. hier

Besonders häufig gehandelte Münzen, die i.d.R. die Kriterien erfüllen, werden vom BMF nach europaweiter Abstimmung auf einer gesonderten Liste veröffentlicht. Alle auf dieser Liste enthaltenen Münzen können – ohne Einzelfallprüfung der Einhaltung der Kriterien MwSt-frei verkauft werden, sonfern die Feinheit der Münze mind. 900/1000 ist und der Nennwert unter dem entsprechenden Land auf der Liste zu finden ist. Eine solche Liste für das Jahr 2011 befindet sich beispielsweise hier und wird ansonsten auch jedes Jahr vom Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels neu zum Download angeboten.

Goldmünzen, die nicht auf der Liste stehen und mehr als 180% über dem Edelmetallpreis kosten, werden mit 19% MwSt belegt.

Goldmünzen, die sogar mehr als 250% des Edelmetallpreises kosten, werden mit 7% MwSt belegt.

In der Praxis heißt das, daß Goldmünzen mit 0%, 7% oder 19% MwSt belegt werden können.

Sogenannte Anlagegoldmünzen wie Maple Leaf, Krügerrand, Wiener Philharmoniker, Panda etc. werden i.d.R. immer MwSt-frei gehandelt, da sie sowohl auf der Liste stehen als auch die Bedingungen für Anlagegold erfüllen.

Früher fiel auch in Deutschland auf Anlagegold generell MwSt an, in der Praxis wurde dies aber so gut wie nie abgeführt, da die Käufe von der Bevölkerung im MwSt-freien Ausland (damals vor allem Luxembourg und Schweiz), im Schwarzhandel oder über steuerfreie Depots durchgeführt wurden. Da man diese Umgehungstatbestände nicht wirksam eindämmen konnte, hat man europaweit einheitlich die Anlagegoldregelung eingeführt. Auch um das Anlagemedium „Gold“ im Vergleich zu anderen Geldanlageformen nicht übermässig zu benachteiligen. Auf Festgelder oder Sparbücher bei der Bank fällt ja schließlich auch keine MwSt an.