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US Dodd-Frank Act betrifft Goldkäufer in den USA gar nicht

In der vergangenen Tagen spukte eine Ente durch die Gazetten, daß man in den USA keine Goldmünzen mehr gegen bar kaufen könne. Leider ist dies von schlecht recherchierenden Journalisten in Lauffeuer-Manier voneinander abgeschrieben worden.

Ausgangspunkt war wohl ein Bericht auf Forex.com, nach dem ab dem 15.7.2011 kein Gold mehr über den Ladentisch verkauft werden könne.

Dies ist so falsch.

Die Finanzmarktverschärfung in den USA gem. Dodd-Frank Act trifft nur Edelmetallgeschäfte, die von der Commodity Trading Future Kommission genehmigt werden müssen oder aber per se WARENTERMINGESCHÄFTE sind, d.h. zwischen Kaufabschluß und Lieferung liegen vorgesehenerweise mehr als 28 Tage (Abschnitt 742 Dodd Frank Act).

Retail- (d.h. Endkunden-Verkaufs-)Transaktionen sind gem. Section 742 des Dodd-Frank Acts explizit vom Verkaufsverbot AUSGENOMMEN, wenn die Lieferung der Ware innerhalb von 28 Tagen VORGESEHEN ist.

Auch sieht der Gesetzgeber für Goldmünzen und Silbermünzen ein solches Verbot für Münzen und Barren im Endkundenbereich auch unter Berücksichtigung von Title 7 des US Code, section 23(b) nicht vor. Das wurde auch ratifiziert z.B. in den Chicago Board of Trade Rules §1404.1

Insoweit sind nahezu alle Münz- und Edelmetallhändler, die tatsächlich physische Ware verkaufen, in den USA NICHT betroffen. Betroffen sind im Wesentlichen „Papier-Gold-Verkäufer“, Verkäufer von Futures, die „Luftnummern“ verkaufen, die in der Vergangenheit immer hin- und herverkauft wurden, ohne, daß jemand überhaupt auch nur ein Stäubchen Gold besessen hat. Das man dies nunmehr einschränkt, macht sicher Sinn.

Von einem Goldverbot zu sprechen, wie dies einige getan haben, ist sicher übertrieben.