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UBS zahlt für Regelverstösse rund um Leerverkäufe 12 Millionen Dollar Strafe

Die UBS hat nachweislich gemäß der US Finanzaufsicht jahrelang Regelverstösse bei Leerverkäufen begangen und muß daher 12 Millionen US-Dollar Strafe zahlen. Gemäß US-Aufsichtsbehörden ist die UBS dabei auch unerlaubte Risiken eingegangen, z.B. habe die UBS – Tochter UBS Securities Wertpapiere verkauft, ohne diese zu haben und ohne zu wissen, ob sie diese überlaupt auch nur geliehen bekommt, falls sie liefern müsste.

Der typische Leerverkäufer verkauft ein Wertpapier oder ein Gut, ohne dies zu besitzen, sondern leiht sich dieses nur für eine bestimmte Zeit. Erst zum Ende der Laufzeit, wenn er liefern muß, kauft er es am Markt. Ggf. auch zu einem früheren ihm genehmen Zeitpunkt.

Die UBS aber habe etwas verkauft, was sie weder hatte, noch konnte sie sicher sein, daß es ihr überhaupt jemand auch nur leiht.

Bei diesen Mißständen rund um das sogenannte „Naked Short Selling“ ist es verwunderlich, daß die Strafe so gering ist. Immerhin hat die US Aufsicht festgestellt, daß die UBS systematisch diese Risiken eingegangen und damit die Verstösse begangen hat. In Millionen von Fällen, – so die US Aufsicht FINRA. Aufgefallen sind die Mißstände im Zeitraum von 2006 bis 2009.

Ob diese Banker, die solche Harakiri-Spekulationen eingehen, nicht besser im Spielcasino arbeiten sollten, ist die Frage, die so manch Betrachter stellen dürfte.

Die zweite Frage, die man sich stellt, ist die: Wenn bereits bei der als grundsolide geltenden UBS solche Verstösse vorkommen, was machen dann erst die anderen Banken?