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Standard & Poors darf von deutschen Anlegern wegen Lehman Pleite verklagt werden

Standard & Poor`s, die US Ratingagentur, die noch kurz vor der Lehman-Pleite ein Investment bei Lehman als „SICHER“ eingestuft hat, darf in Deutschland von deutschen Anlegern, die z.B. bei Lehman Geld verloren haben, verklagt werden. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt in einem viel beachteten Urteil ( Az. 21 U 23/11 ) festgestellt. Die Richter hatten festgestellt, daß S&P in Deutschland über Vermögen und eine Tochter verfügt und daher auch hier verklagt werden kann. Das Frankfurter Landgericht hatte dies in einer Vorinstanz noch anders gesehen. Ein Anleger, der bei der Pleite der US Investmentbank Lehman Geld verloren hatte, hatte geklagt. Die Bremer Kanzlei Ahrens & Gieschen, spezialisiert auf Wirtschafts- und Anlagerecht, hatte den Anleger vertreten. Nunmehr muß sich das Gericht mit der Verbindlichkeit der Aussagen der Ratingagentur beschäftigen.

Ratingagenturen nehmen sich nach Ansicht vieler Anleger das Recht heraus, ganze Länder herabstufen zu können, wodurch ganze Volkswirtschaften drastisch mehr Zinsen zahlen müssen, bzw. bankrott gehen können, wollen aber im Umkehrschluß nicht haften, wenn sich eine als „SICHER“ von Ihnen eingestufte Anlage als überhaupt nicht sicher entpuppt und Anleger Millionen verlieren.

Nunmehr haben die Gerichte zu entscheiden, inwieweit eine Ratingagentur für die Einstufung auch haftbar gemacht werden kann.

Wer sich als Lehman-Geschädigter auch von der Kanzlei vertreten lassen will, weil er sich auf das Standard & Poors Rating verlassen hat, findet hier den entsprechenden Kontakt: KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht

Die Erfolgsaussichten muß natürlich jeder für sich beurteilen, – das jüngste Urteil hat zunächst erst einmal die Möglichkeit eröffnet, gegen S&P in Deutschland zu klagen.