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P-Konto: Gebührenabzocke durch Banken ein Dorn im Auge der Verbraucherschützer

Der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) hat über 30 Banken abgemahnt, die bei der Führung von sogenannten „P-Konten“ horrende Extra-Gebühren in Rechnung stellen. Der Gesetzgeber hat extra pfändungsgeschütze Konten („P-Konten“) eingeführt, auf die jeder Verbraucher einen Rechtsanspruch hat, damit bei vorliegenden Pfändungen wenigstens ein Existenzminimum (von zur Zeit 985,15 Euro) monatlich frei von Pfändungen ist, damit die Schuldner die allernotwendigsten Lebenshaltungskosten bestreiten können.

Einige Banken lassen sich die Führung eines P-Kontos aber mit Extra-Gebühren honorieren oder beschneiden es um sonst übliche Leistungen wie z.B. Online-Banking. Teilweise werden bis zu 15 Euro extra monatlich erhoben.

14 von 33 abgemahnten Instituten hätten inzwischen schon entsprechende Unterlassungserklärungen unterschrieben, nichtsdestotrotz möchte der Verbraucherschutzverein eine klarere gesetzliche Regelung erreichen.

Category: Banksektor
Tag: Banken