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Lebensversicherungen müssen schon an die stillen Reserven, um den Garantiezins bezahlen zu können

Wer in den letzten Jahren seine Lebensversicherung gekündigt hat, wird sich jetzt bestätigt fühlen: Mittlerweile müssen die ersten Gesellschaften nicht nur an die stillen Reserven, um Überschüsse auszuzahlen, sondern erste Gesellschaften müssen an die stillen Reserven, um überhaupt auch nur den mickrigen gesetzlich vorgeschriebenen Garantiezins auszahlen zu können.

Der gesetzliche Garantiezins liegt aktuell bei 1,75% (ab 2012) und wurde die letzten Jahre nach und nach immer wieder gesenkt. Versicherungsgesellschaften, die in den 90er-Jahren noch Verträge mit dem damaligen Garantiezins von 4% zugesagt haben, haben heute Probleme. Nicht nur, daß die damals avisierten 7% Gesamtverzinsung nicht erreicht werden, sondern auch die Erreichung des damals garantierten Zinses gelingt vielen nur durch Verwendung stiller Reserven.

In den letzten Jahren haben zahlreiche Versicherte ihre Lebensversicherungen vorzeitig aufgelöst und stattdessen in Gold und Silber investiert. Wohl ist ihnen dadurch eine Verzinsung von aktuell 2,25% (zukünftig: 1,75%) entgangen, dafür haben die Anleger das eingesetzte Kapital aber pro Jahr i.d.R. um mehr als 20% durch Wertsteigerungen bei Gold und Silber vermehren können.