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Innenminister will Einblick in Schließfächer und Bankdaten

In der Koalition wird im Moment heftig diskutiert. Unter dem Deckmäntelchen der Terrorabwehr will man weitreichendere Möglichkeiten für Polizei und Geheimdienste.

Zunächst einmal will man die Anti-Terror-Gesetze, die nach dem 11.September 2001 befristet beschlossen und in 2007 nochmal für 5 Jahre verlängert worden sind, auch nach Auslaufen Ende des Jahres weiter verlängern. In diesen Antiterrorgesetzen hatte man Polizei und Geheimdiensten ohnehin schon weitreichende Rechte eingeräumt.

Grundlage für eine Neuauflage ist wohl ein Bericht des Verfassungsrechtlers Heinrich Wolff, der eine Neuauflage des Gesetzes ohne zeitliche Befristung befürwortet.

Das nicht ganz unstrittige Gesetz erlaubt den Sicherheitsbehörden z.B. bei der Post oder auch privaten Kurierdiensten, Telekommunikationsgesellschaften und auch Airlines Auskünfte über deren Kundschuft einzuholen.

Bankkonten-Ausspähungen, Handyortung und Wanzen in Wohnungen erleichtern ebenfalls die Terrorabwehr.

Bankkonten und der Bankschließfach sollen für den Staat gläsern werden

Nunmehr möchte das Innenministerium aber noch einen Schritt weiter gehen und die Spionagemöglichkeiten noch weiter ausdehnen, insbesondere soll

eine einheitliche Behörde zur Einholung und Verwaltung von Bankauskünften gegründet werden

und

Einblick für staatliche Institutionen in Bankschließfächer möglich sein

Letzteres stellt ein absolutes Novum dar, – Kunden, die Edelmetalle in der Bank verwahren, wird dies besonders interessieren.

Status Quo ist bereits, daß Banken die Anmietung eines Schließfaches an eine zentrale Erfassungsstelle des Staates melden müssen, – incl. der Daten aller Bevollmächtigten. Jetzt möchte der Staat nicht nur wissen, wer ein Schließfach hat, sondern auch, was da drin ist. Das ist neu.

Innerhalb der Koalition sträubt man sich seitens der FDP wohl noch, ein solches Gesetz durchzuwinken, – bis zur Sommerpause soll es aber durch die Instanzen gebracht werden.

Verfassungsrechtler Wolff hat angeblich in seinem Gutachten aufgeführt, daß ohnehin nur recht vorsichtig mit diesem Instrument umgegangen wird, in 2009 hätte es nur rund 100 solcher Anordnungen gegeben und keiner der Betroffenen hätte sich beschwert, zumindestens nicht gerichtlich.

Aktuell begründet man die Notwendigkeit der Maßnahmen damit, daß man die drei Düsseldorfer potentiellen Terroristen, die man jüngst festnehmen konnte, auch nur erwischt hat, weil man deren Wohnungen verwanzt hat und auf deren Rechnern Spionageprogramme installierte.

Die Zeiten, wo es in Deutschland ein Bankgeheimnis gab, sind dann wohl endgültig vorbei. Jedem Besitzer von Gold und Silber kann bereits jetzt geraten werden, seine Edelmetallbestände selber zuhause zu verwahren. Bis der Innenminister durchsetzt, daß in jedem Privathaushalt jeder Raum videoüberwacht sein muß und die Bilder ans Finanzamt übertragen werden müssen, vergehen wohl noch ein paar Jahre.