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IKB muss Schadenersatz wegen Lügen in Ad hoc – Mitteilungen zahlen – BGH urteilt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für Recht erkannt, daß die IKB in einer Ad-hoc-Mitteilung im Sommer 2007 die Unwahrheit gesagt hat. Die IKB hat in der Mitteilung das Engagement in US-Schrott-Papieren (Subprimes-Hypothekenpapieren) verharmlost, obwohl sie die Bedeutung dieser Papiere genau gekannt hat.

Geklagt hatte ein Geldanleger, der sich beim Kauf von IKB-Papieren getäuscht fühlte. Der BGH hat das Verfahren erneut an das zuständige Oberlandesgericht verwiesen, wo der Kläger jetzt allerdings noch beweisen muß, daß die falsche ad-hoc-Mitteilung ursächlich für seine Geldanlage war. Gelingt ihm der Beweis, muß die IKB ihm Schadenersatz leisten, da der BGH festgestellt hat, daß die IKB vorsätzlich und bewußt die Gefahren der US Subprime Papiere relativiert hat. Wider besseren Wissens.

Stefan Ortseifen, der frühere Chef der IKB hatte noch im Sommer erklärt, seine Bank sei kaum von faulen Hypothekenpaieren betroffen.

In einem anderen Verfahren ist der ehemalige IKB-Chef Ortseifen bereits rechtskräftig wegen seiner irreführenden Meldung und der daraus resultierenden Börsenkursmanipulation zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mußte nur zwei Wochen nach seiner „Wir-haben-kein-Problem“-Erklärung die Bank massiv stützen, sonst wäre sie bankrott.

Die IKB macht noch heute Verluste, – das erste Halbjahr des aktuellen Geschäftsjahres schloß mit über 300 Millionen Euro Verlust ab.

Der BGH hat damit amtlich festgestellt, daß uns Banken belügen.