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Goldverbot – was ist das?

Mit Schrecken denken vor allen Dingen amerikanische Investoren an das Goldverbot zurück. Auch in Europa geistert das Wort „Goldverbot“ immer wieder durch die Gazetten.

Doch was ist oder war überhaupt das Goldverbot?

1933 unterschrieb der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt eine „Executive Order 6102“, die erst unter Nixon relativiert und von Gerald Ford in 1974 wieder abgeschafft wurde.

Gemäß Roosewelt mußten alle Amerikaner ihr Gold an die US-Notenbank abgeben und zwar zu einem Preis, den Roosevelt festgelegt hatte, damals exakt 20,67 US$ pro Feinunze (31,1 Gramm). Das kommt einer Konfiszierung gleich, zumal der Goldpreis an den Märkten kurz darauf bei rund dem Doppelten stand. Die Amerikaner hatten kraft Gesetzes nur 14 Tage Zeit, Ihr Gold und Silber bei der Zentralbank abzugeben. Alle Tresore und Schließfächer in Banken wurden versiegelt und durften nur im Beisein eine Finanzamtsangestellten geöffnet werden. Auch das Verbringen von Gold und Silber über die Grenzen wurde verboten. Ausgenommen waren lediglich „Kleinbestände“ unter 100$ und SAMMLER-Münzen. Im Jahr 1933 wurden so rund 500 Tonnen Gold eingesammelt. Die Strafen bei Mißachtung waren drakonisch, z.B. 10.000 US$ bei Nichtabgabe des Goldes. Wer Schließfächer oder deren Inhalt nicht angab, mußte mit einer Komplett-Konfiszierung rechnen.

Hintergrund des Goldverbots, bzw. des „Goldeinsammelns“ durch die Notenbank war der sogenannte „Goldstandard“, der vorsah, daß die umlaufende Geldmenge im Staat an den Goldbesitz gebunden ist, womit man dafür Sorge tragen wollte, daß die Geldmenge nicht über Gebühr ausufert. In den USA mußten jeweils 40% des ausgegebenen Geldes durch Gold gedeckt sein, d.h. man mußte für 100 ausgegebene US-Dollar auch für mindestens 40 US Dollar Gold in den Tresoren der Zentralbank haben.

Wegen der Wirtschaftskrise in den USA gab es jedoch an den Finanzmärkten Überwerfungen, Kredite wurden nur noch zögerlich vergeben, zahlreiche alte Kredite konnten nicht mehr bedient werden, der Geldfluss kam ins Stocken. Sparer stürmten die Banken und wollten alle gleichzeitig ihre Guthaben abheben, was nicht ging. Tausende kleinerer Banken mußten schließen. Die Notenbank konnte die Geldmenge nur ausweiten, wenn auch die Goldmenge erhöht wurde.

Durch die Freigrenze von rund 100$, damals ca. 5 Goldunzen waren die meisten Amerikaner gar nicht betroffen. Man schätzt auch, daß nur rund 1/3 der betroffenen Amerikaner überhaupt das Gold abgegeben haben, andere haben es (illegal) über die Grenzen gebracht (z.B. in die Schweiz) oder aber weiterhin im heimischen Haushalt versteckt und somit von den Kurssteigerungen profitiert.

Heutzutage halten Experten ein neuerliches Goldverbot in demokratischen Staaten für undurchsetzbar, – auch der Grund für das amerikanische Goldverbot, der Goldstandard, die Bindung einer Währung an das Gold, besteht nicht mehr.

Mit einem Goldverbot in Deutschland ist nicht ernsthaft zu rechnen. Selbst eine Belegung mit MwSt, wie es früher in Deutschland und anderen Staaten üblich war, hat nicht zu einem Absatzeinbruch geführt. Das Gold wurde halt MwSt-frei im Ausland eingekauft, – faktisch flossen in Deutschland kaum Mehrwertsteuern auf Goldbarren und -Münzen, da dies im Schwarzhandel oder Ausland eingedeckt wurde. Auch schossen Goldsparpläne von Banken, die dann MwSt-frei waren, wie Pilze aus dem Boden, oft im Investmentfondsparadies Luxemburg angesiedelt.