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Gold Durchschnittskurs für Umsatzsteuer 2012 veröffentlicht – Besteuerung Goldmünzen

Das Bundesfinanzministerium hat den durchschnittlichen Goldkurs und Silberkurs veröffentlicht, den Unternehmer im Jahr 2012 bei der Berechnung der Umsatzsteuer zugrunde ziehen können.

Anlagegold wie Goldbarren und Goldmünzen, die bestimmte Kriterien erfüllen, darf bekanntlich umsatzsteuerfrei verkauft werden, wenn der Verkaufspreis 180% des reinen Edelmetallwertes nicht übersteigt. Darüber müssen aktuell 19% berechnet werden. Übersteigt der Verkaufspreis 250% des Edelmetallwertes, sind nur noch 7% MwSt fällig.

Der verkaufende Unternehmer kann den jeweils täglich aktuellen Goldpreis zugrunde legen, wenn er die Steuergrenzen ausrechnen möchte, er kann aber auch zur Vereinfachung einen vom Finanzministerium vorgegebenen Durchschnittskurs zugrunde legen. Dieser wurde heute vom Bundesfinanzministerium mit Wirkung für das ganze Jahr 2012 veröffentlicht.

Veröffentlichung siehe:

Demnach können Unternehmer aus Vereinfachungsgründen pro Gramm Gold 41,776 Euro zugrunde legen.

Verkauft der Unternehmer Gold mit bis zu 75,18 Euro pro Gramm, ist es umsatzsteuerfrei.

Darüberhinaus ist es bis 104,44 Euro pro Gramm mit 19% zu besteuern. Ist die Münze pro Gramm teurer, fallen nur noch 7% MwSt an.

Besteuerung 200 Euro Gold Deutschland

Am Beispiel der 200 Euro Goldmünze der Bundesrepublik Deutschland, die eine Unze Gold 31,1g enthält, heißt das, daß diese

– bis 2338,61 Euro steuerfrei verkauft werden darf,

– darüber bis 3248,08 Euro eine Steuer von 19% zu addieren ist

– ab 3248,09 fallen dann zusätzlich 7% MwSt an

Besteuerung 20 Euro Gold Deutschland

Am Beispiel der 20 Euro Buche / Eiche / Deutscher Wald – Münze, die 1/8oz wiegt, heißt das, daß

– diese bis 292,31 Ruto MwSt-frei verkauft werden darf

– darüber bis 406,01 Euro 19% MwSt zu addieren sind und

– ab 406,02 Euro nur noch 7% MwSt zu addieren sind.

Besteuerung der 1DM Goldmark 2001

Am Beispiel der 1DM Goldmark 2001 (Deutsche Bundesbank) heißt das, daß

– diese bis 902,35 Euro umsatzsteuerfrei verkauft werden darf

– diese darüber bis 1253,28 zusätzlich mit 19% MwSt belegt werden

– ab 1253,29 nur noch 7% MwSt zusätzlich anfallen.

Der Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels, in dem über 200 professionelle Münzhändler organisiert sind, stellt auf seiner Homepage per Download die Umsatzsteuerkurse auch für zurückliegende Jahre zur Verfügung: Steuerfreie Goldmünzen und USt-Berechnung bei Münzen