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Geschädigte Lehman Brothers Anleger bekommen von der Sparkasse kein Geld – BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem jüngsten Urteil die Schadenersatzklagen von Anlegern in Sachen Lehman Brothers abgewiesen. Die Anleger hatten geltend gemacht, sie seien von der Sparkasse falsch beraten worden und forderten Schadenersatz. Der BGH sah allerdings die Falschberatung nicht als erwiesen an und daher gab es keinen Schadenersatz, sondern nur lange Gesichter. Die Sparkasse habe beim Verkauf der Papiere ihre Beratungspflicht nicht verletzt, weil die Insolvenz der amerikanischen Lehman Brothers Bank nicht vorhersehbar gewesen sei.

Auch sei es nicht Pflicht der Sparkasse über die Sparkassengewinnmarge beim Verkauf solcher Papiere zu informieren.

Nach Analystenschätzungen verloren deutsche Anleger durch Anlagen in Lehman Brothers Zertifikate insgesamt rund 750 Millionen Euro.

Der BGH verhandelte nun erstmals einen Fall gegen die Hamburger Sparkasse HASPA, die am Verkauf der Papiere rund 4% verdient hätte.

Nicht nur die Sparkasse, sondern praktisch alle Banken haben Lehman-Zertifikate ihren Kunden verkauft.

Die Haspa hat im Rahmen von Vergleichen und Kulanzregelungen bereits bei rund 1000 Kunden ca. 10 Millionen Euro aufgewendet, um Schäden zu reduzieren. Insgesamt hatte die Sparkasse 3700 Anlegern die Zertifikate verkauft.

Sparkassen-Mitarbeiter wurden gemäß Untersuchungen angehalten, bevorzugt diese Papiere zu verkaufen, da die Sparkasse am Vertrieb 4% verdient hatte. Gewinner von Verkaufswettbewerben haben sparkassenintern Reisen nach Malaga und in die Türkei ausgelobt bekommen.

Wenn auch die Kunden als Anleger keinen Profit, sondern einen Totalverlust erlitten haben, so hat wenigstens der eine oder andere Sparkassenmitarbeiter im Gegenzug am Strand von Malaga gelegen und sich der eine oder andere Vorstand über 4% Provision gefreut.

Gold kaufen oder Silber kaufen wäre für die Kunden vermutlich sinnvoller gewesen. Statt eines Totalverlustes und eines BGH-Prozesses hätten Sie dann jetzt ihr Geld zwischenzeitlich verdoppelt oder verdreifacht und hätten ggf. dem Bankangestellten aus dem Wertzuwachs auch den Flug nach Malaga finanzieren können. Aus den gesparten Rechtsstreitigkeiten-Kosten wäre auch ein schöner 5-Sterne-Hotel-Aufenthalt drin gewesen.