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Gefängnisstrafe für 27jährigen wegen Verkauf falscher Goldmünzen

Ein 27jähriger Drogenabhängiger hat nun vor dem Amtsgericht Hamm seine Strafe für diverse Straftaten erhalten: An Pfingsten diesen Jahres war in die Sparkasse Bockum-Hövel eingebrochen worden und der Täter erbeutete aus einer Vitrine Goldmünzen. Glaubte er. Tatsächlich waren es aber nur Goldmünzen-Nachprägungen. Der Einbruch konnte mangels auswertbarer Videoaufzeichnungen nicht ihm direkt zugeordnet werden.

Allerdings hatte der nun verurteilte Täter nachweislich die dort geklauten „Goldmünzen“ versucht, zu Geld zu machen, einmal bei einem Verkauf an einen Privatmann, der zunächst nichts merkte und einen vermeintlichen 1-oz-Goldeagle für 600 Euro kaufte. Dann versuchte er, den vermeintlichen „Krügerrand“ an ein Pfandhaus zu verkaufen, die aber sofort merkten, daß es sich nur um ein Ausstellungs-Falsifikat handelte und ihn abwiesen.

Auch der Erstkäufer ließ die Münze bei einem Juwelier bewerten, der ebenfalls sofort erkannte, daß es kein echter Eagle war.

Von da an ging es noch schneller bergab im Leben des Drogenabhängigen: Der Erstkäufer wollte sein Geld zurück und lieferte sich eine kleine Prügelei, in dessen Verlauf der 27jährige einen Gasrevolver zog. Der Vorfall wurde polizeilich aktenkundig.

Der Richter hat nun in einem Aufwasch den versuchten Betrug durch den Verkauf der Falsifikate und auch den Diebstahl eines Iphones aus dem Saturn abgeurteilt. Gleich dazu gepackt hat der Richter die Strafe für das Leeren eines Münzbehälters einer Telefonzelle. Für alles zusammen gab es 1 Jahr und neun Monate – OHNE BEWÄHRUNG.

Eine Zeit, in der der Tät auch seinen Entzug probieren könnte und der Verurteilung für eine weitere Straftat, einen Autodiebstahl entgegen sehen könnte. Mit dem geklauten Auto hatte er die Telefonzelle umgefahren, damit er leichter an das Geld kommt.

Ein ganz besonders cleverer Täter.

Nicht nur, daß er nicht bemerkt hatte, daß es Attrappen sind, die er verhökern wollte, – sondern im Pfandhaus muß man bekanntlich seinen Ausweis vorlegen, wenn man Gegenstände versetzen will, – das macht es der Polizei dann etwas leichter…

Der Täter war bereits vierfach vorbestraft