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EUGH: Ebay muß das Anbieten von Fälschungen unterbinden

Der Europäische Gerichtshof hat ein interessantes Urteil gefällt: Ebay und vergleichbare Handelsplattformen müssen das Anbieten von Fälschungen wirksam unterbinden und zwar spätestens dann, wenn sie jemand darauf aufmerksam macht.

Ebay hatte sich bisher immer auf die Position zurückgezogen, ebay sei so wie eine Zeitung: Dort könnte jeder inserieren, es sei nicht Aufgabe der Zeitung zu überprüfen, ob der Verkäufer die Ware auch hat oder ob die echt ist.

Dort setzt jetzt der EUGH an: Er räumt ein, daß Ebay natürlich unmöglich jede Auktion einzeln überprüfen könne, – ebay müsse aber unverzüglich, wenn ebay auf eine Fälschung hingewiesen wird, ein solches Angebot unterbinden. Ansonsten macht Ebay sich selber strafbar.

Das Unternehmen L’Oréal hatte geklagt, daß Ebay nicht ausreichend für Markenschutz sorgt, sondern zahlreiche Links zu Fälschungen führen oder auch zu unverkäuflichen Produktproben, deren Weiterverkauf ausgeschlossen worden ist.

Der EUGH hat nunmehr im konkreten Fall dem britischen High Court, wo der Prozess geführt wird, eine Richtlinie vorgegeben.

Der Fall könnte auch im Edelmetallbereich Bedeutung haben: In Ebay finden sich zahlreiche Münzfälschungen oder nachgemachte „Krügerrand“-Münzen, die oft aus unedlen Metallen oder anderen Ländern sind, falsche Gewichte und Reinheiten aufweisen und auf der Erfolgswelle der echten Krügerrand-Münze mitreiten wollen. Da der Krügerrand markenrechtlich geschützt ist, müßte Ebay auch hier – spätestens nach einem Hinweis – die Fälschungen entfernen und das weitere Anbieten unterbinden.

Man darf gespannt sein, ob das passiert. In der Vergangenheit konnte man den Eindruck gewinnen, daß Ebay lieber die Gebühren aus dem Verkauf von Fälschungen eingesteckt hat, als die Auktionen von Fälschungen zu löschen. Zudem wurden viel zu lange Bearbeitungszeiten bei Ebay Deutschland kritisiert.