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BGH – Urteil Gemeindekassen zocken mit der Deutschen Bank

Zahlreiche Gemeindekämmerer haben offensichtlich in der Vergangenheit mit der Deutschen Bank Wetten auf die Zinsentwicklung abgeschlossen. Einige von Ihnen fühlen sich offenbar über die Risiken nicht hinreichend aufgeklärt und stellen sich auch die Frage, warum die Deutsche Bank Städten und Gemeinden solche Risiken überhaupt anbietet, da man bei der Bank doch wissen müsse, daß die Stadt solche riskanten Geschäfte mit den Gemeindegeldern gar nicht eingehen darf.

Mit Interesse warten nunmehr alle Beteiligten auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), wo der Bank nach allgemeiner Einschätzung eine Niederlage droht.

Die Deutsche Bank hat z.B. der Stadt Pforzheim solche Wetten – genannt „Spread Ladder Swaps“ angeboten, – der BGH wird am kommenden Dienstag wohl das erste Mal in einer solchen Angelegenheit entscheiden. Den Zug durch die vorherigen Gerichtsinstanzen hatte in der Vergangenheit oft die Deutsche Bank gewonnen, außer beim OLG Stuttgart, wo ein Wasserversorger im Streit gegen die Deutsche Bank Recht bekam.

Egal, wer vor dem BGH Recht bekommt, es bleiben  Fragen:

Warum bietet eine Bank solche Spielcasino-Wetten mit unsicherem Ausgang überhaupt an Gemeindekassen etc. an, die die Steuergelder mündelsicher anzulegen haben?

Wieso gehen städtische Kämmerei mit den anvertrauten Steuergeldern so sorglos und riskant um? Muß man erwarten, daß der städtische Kämmerer demnächst nach Wiesbaden ins Spielcasino fährt und dort mit den Steuergeldern auf rot oder schwarz setzt?

Warum werden die Entscheidungsträger in den Städten und Gemeinden, die beschlossen haben, die Gelder so riskant anzulegen, nicht in Regreß genommen.

Gold kaufen oder Silber kaufen wäre für die Gemeinden auf jeden Fall der bessere Weg gewesen, – statt Verluste hätte man dort in jedem der letzten Jahre zweistellige Wertzuwächse gehabt.

Siehe auch www.Welt.de