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BGH: 30.000 Phoenix-Opfer müssen schnell entschädigt werden

Die Opfer der Betrugsfirma Phoenix sehen wieder Licht am Ende des Tunnels. Der BGH hat unter Az. XI ZR 434/10 entschieden, daß die Opfer zügig durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) entschädigt werden müssen. Weitere Verzögerungen sind nicht mehr hinnehmbar.

30.000 Kunden hatten – statt sinnvollerweise einfach Gold oder Silber zu kaufen – ihr Geld über Phoenix in Fonds angelegt. Bereits im Jahr 2005 war der Riesenbetrug aufgefallen, – mit neu eingesammeltem Geld wurden immer nur alte Verbindlichkeiten getilgt, ein klassisches Schneeballsystem. Die Finanzdienstleistungsaufsicht stellte bereits in 2005 den Entschädigungsfall fest, damit hätte die Entschädigungsreinrichtung wenigstens einen Teil des Schadens übernehmen müssen. Der Schadensumfang bei den betrogenen Kleinanlegern betrog über 600 Mio Euro.

Verhandelt wurden jetzt nur die Klagen von 3 Anlegern, die zwischen 3000 und 18.000 Euro verloren hatten. Allerdings liegen bereits 2000 weitere Klagen vor, die sich jetzt auf das Urteil beziehen können.

Die Entschädigungseinrichtung hatte bisher Erstattungen i.d.R. verneint, da sie nicht wüßte, ob Großgläubiger nicht auch noch das Recht hätten, Vermögensteile aus der Insolvenzmasse herauszuziehen. Dem hat der BGH mit seinem Urteil nun einen Riegel vorgeschoben.

Anleger dürften kaum Anspruch auf eine Kompletterstattung haben, aber mit einem Teil wären die meisten sicher auch zufrieden.

Hätten die Anleger Anfang der 2000er Jahre einfach mit dem Geld Gold gekauft, hätten Sie – statt Ihr Vermögen zu verlieren – mittlerweile Ihr Kapital verdreifacht oder vervierfacht. Stattdessen haben 30.000 Kleinanleger „phoenix-fonds“ gekauft und die Einlagen teilweise komplett verloren. Schade eigentlich.

Gold kaufen oder Silber kaufen wäre sinnvoller gewesen.